Hallo Bienchen,
davon ausgehend, dass Sie den Umrechnungsfaktor zur Ermittlung des Beitragsaufwands zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente, oder für die Beitragszahlung zum Ausgleich der Abschläge beim Versorgungsausgleich meinen, kann ich dem Beitrag von User „Berater“ zustimmen. Der Umrechnungsfaktor ergibt sich aus der Multiplikation des Beitragssatzes mit dem vorläufigen Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres (hier: 2021).