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Umschulung

von pit12.10.2007 | 07:38
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Derzeit bekomme ich noch eine EW Rente wegen Psychischen Problemen. Nun möchte ich gerne eine Umschulung machen. Bekommt man mit 43 Jahren überhaupt noch eine Umschulung genehmigt? Sicher kann man es nicht Pauschal sagen, doch gibt es sicherlich Obergrenzen. gerade dann, wenn man in einen Kaufmännischen Beruf Umlernen will, hier aber noch nie gearbeitet hat. Oft kann man Lesen, ab 40 ist man zu alt.

5 Antworten

zam 12.10.2007 | 07:48
Ob Sie eine Umschulung bewilligt bekommen, kann hier keiner sagen. Fakt ist aber, dass es keine gesetzliche Altersgrenze für solche Leistungen gibt (zumindest sind mir keine bekannt).
???am 12.10.2007 | 08:31
Drücken wir es mal so aus: Ab 40 wird eine Umschulung kritisch gesehen. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber Berufsneulinge, die über 40 sind, ungern einstellen. Sollten Sie grundsätzlich für eine Umschulung geeignet sein und einen umschulungswilligen Betrieb finden oder einen Arbeitgeber, der Ihnen eine Einstellungszusage bei abgeschlossener Umschulung gibt, gibt es sicher keine Probleme. Ansonsten ist da viel eine Argumentationssache und abhängig vom Einzelfall..
Schadeam 12.10.2007 | 09:19
Sie sollten auch nicht versäumen mit Ihren Ärzten und/oder Psychologen zu besprechen, ob Sie den Belastungen einer Umschulung gewachsen sind? Und Sie müssen auch damit rechnen, dass möglicherweise Ihre EM Rente endet. Denn wenn Sie "so gesund" sind, dass Sie eine Berufsausbildung meistern können, dann sind Sie m.E. auch in der Lage, "ganz normal in Vollzeit zu arbeiten". Überlegen Sie gut, was Sie machen und wie realistisch alles ist - konkretes kann online nicht geprüft werden. Es gibt auch Anträge, die sich zum Eigentor entwickeln können.
Nixam 12.10.2007 | 10:40
Für eine Umschulung gibt es vom Gesetz her keine Obergrenzen. Der Versicherte muss von seiner Intelligenz her in der Lage sein, den Lehrstoff verarbeiten können. Stellen Sie einfach mal einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am ARbeitsleben und dann bekommen Sie ein Beratungsgespräch beim Fachberater für Rehabilitation. Der klärt Sie dann über alles auf. Mit dem Alter jedenfalls hat das nichts zu tun.
Antoniusam 12.10.2007 | 13:37
§ 43, Absatz (3), SGB VI : "Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen." Bei erfolgreicher Umschulung wäre Ihre Rente GARANTIERT weg ! Wollen Sie das riskieren ? MfG
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