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Umwandlung

von Johann18.09.2008 | 14:14
1262 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich kann im Nov.2008 mit 60J. und18%Abz.in Rente gehen. Nun steht wahrscheinlich eine Hüft-OP an. Wenn daraufhin der GDB erhöht wird derzeit 40% kann dann die rente umgewandelt werden.? Der Abz.wäre dann nur 10,8%

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sobald Sie eine rechtsverbindliche (nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) Altersrente erhalten, können Sie nicht mehr in eine andere Altersrente wechseln (Umwandlung). Es wäre hier ratsam, evtl. ein paar Monate zu warten, bis fest steht, ob es 50% MdE werden.

3 Antworten

-am 18.09.2008 | 17:10
Sie sollten den Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt so schnell wie möglich (direkt nach der Hüft-OP) stellen. Beim Rentenantrag dann vorrangig die Altersrente ,für schwerbehinderten Menschen beantragen - mit dem Hinweis, dass der Verschlimmerungsantrag läuft. Die Altersrente mit 18% nur hilfsweise bzw. als Vorschuß-Rente beantragen, damit sie ab Rentenbeginn nicht ganz ohne Geld dasitzen. Am Besten für diese Verfahrensweise die Hilfe der Berater einer Auskunfts- und Beratungsstelle hinzuziehen. (Im Rentenantrag wird auch danach gefragt, ob ein Antrag auf Schwerbehinderung bzw. Verschlimmerung gestellt worden ist...)
Wolfgangam 18.09.2008 | 18:06
Grundsätzlich ja, aber ... ;-)) 'unschädliche Umwandlung' Gruß w.
Wolfgangam 18.09.2008 | 17:56
Hallo Johann, im Rentenantrag werden beide Rentenarten angekreuzt. Es ist sogar eine spezielle Frage enthalten, ob Sie die Schwerbehinderteneigenschaft beantragt haben. Sind zum selben Zeitpunkt mehrere Altersrentenarten möglich, und stellt sich hier die Schwerbehinderteneigenschaft erst später heraus - Antrag erst bei Rentenbeginn gestellt - (aber der Zeitpunkt des Eintritts der GdB 50 % liegt vor diesem Rentenbeginn!), wird die schon laufende AR rückwirkend neu festgestellt (unschädliche Neufeststellung zum selben Rentenbeginn). Sie sollten daher mit der OP nicht bis nach Rentenbeginn warten, wenn ausschließlich davon die 50 % abhängen. Rentenbeginn verschieben ist die andere Möglichkeit. Gruß w.
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