1. Sie können einen Antrag auf Umwandlung in eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen stellen. Diese Nachfolgerente wird auch aufgrund des Besitzschutzes mindestens in der bisherigen Höhe weitergeleistet.
2. In der Nachfolgerente (Altersrente), wird jedoch eine Erhöhung des bisherigen Zugangsfaktors bzw. Rückgängigmachung des Rentenabschlags nicht vorgenommen, weil der bisherige Zugangsfaktor, für Entgeltpunkte, die der Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde lagen, maßgebend bleibt in der Folgerente.