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Experten-Antwort

Umwandlung EM-Rente in Altersrente für Schwerbehinderte

von Edi15.08.2018 | 13:31
301 Ansichten
3 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin im Februar diesen Jahres 63 Jahre alt geworden, habe eine dauerhafte Behinderung von 50 % und möchte gern wissen, ob ich eine abschlagsfreie Schwerbehinderte nrente bekommen kann. Ich habe 35 Beitragsjahre, beziehe seit Februar 2010 die EM-Rente mit 10,8 % Abzug. Danke für Ihre Ausführungen. Freundliche Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.08.2018 | 13:16

1. Sie können einen Antrag auf Umwandlung in eine Altersrente für Schwerbehinderte Menschen stellen. Diese Nachfolgerente wird auch aufgrund des Besitzschutzes mindestens in der bisherigen Höhe weitergeleistet.

2. In der Nachfolgerente (Altersrente), wird jedoch eine Erhöhung des bisherigen Zugangsfaktors bzw. Rückgängigmachung des Rentenabschlags nicht vorgenommen, weil der bisherige Zugangsfaktor, für Entgeltpunkte, die der Rente wegen Erwerbsminderung zugrunde lagen, maßgebend bleibt in der Folgerente.

2 Antworten

Fortitude one am 15.08.2018 | 14:08
Hallo Edi, mit Jahrgang 1955 und einem unbefristeten GDB 50 könnten Sie mit 63 Jahren und 9 Monate in Rente gehen. Mit 10,8% (3 Jahre früher) Abschläge schon mit 60 Jahren und 9 Monaten. Stellen Sie den verkürzten R0110 Antrag Versichertenrente ( Altersrente für Schwerbehinderte Menschen). Die Abschläge bleiben lebenslang. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
KSCam 15.08.2018 | 16:43
Da ein EM Rentner in aller Regel keine Beiträge mehr bezahlt hat ist die Altersrente i.d.R genauso hoch wie die vorangegangene EM Rente. So gesehen spielt es eigentlich keine Rolle ob die Rente mit 63+9 im Dezember oder sofort beginnt. Absichern können Sie das indem Sie eine Probeberechnung bei der DRV anfordern.
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