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.....das ist bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht nämlich ausgeschlossen. ich rate auf jeden Fall den Antrag auf Umwandlung zu stellen.Erst im letzten Jahr, Juli 2014 wurden die Zurechnungszeiten erhöht, da man später in die Altersrente geht, deshalb ist auch die Erwerbsminderungsrente höher. Auch Sie sollten sich mal die Experten-Antwort durchlesen und den dort gesetzten Link zur Kenntnis nehmen. Die Hinzuverdienstregelungen wurden bereits vor 14 Jahren weitestgehendst angeglichen!
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