Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Umwandlung Erwerbsunfähigkeitsrente in volle Erwerbsminderungsrente

von Günter Bareiß30.06.2015 | 13:29
2920 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem recht (2001) und möchte diese in eine volle Erwerbsminderungsrente umwandeln lassen. Leider wurde mir bei der Auskunfts- und Beratungsstelle immer falsche Auskünfte erteilt und gesagt dass das das gleiche ist was definitif falsch ist. Zum einen ist die volle Erwerbsminderungsrente deutlich höher und zum anderen kann man selbständig bis 450 Euro hinzuverdienen was bei der Erwerbsunfähigkeitrente nicht geht. Jetzt die Frage: Muss sich der Gesundheitszustand verbessert oder verschlechtert haben und wie stellt man diesen Antrag. Wer kann helfen, wenn sich die Beratungsstellen nicht auskennen und immer falsche Auskünfte erteilen? Muss ich die frage einklagen, um eine verbindliche Rechtsauskunft über das Gericht zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=706

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

19 Antworten

Eumelam 30.06.2015 | 14:19
Wenn Sie auf eine Antragstellung bestehen, stellen Sie einen formlosen Antrag auf die begehrte Rente. Dann wird man die ganze Sache prüfen. Sofern dann der Antrag abgelehnt wird, steht Ihnen das Widerspruchsverfahren offen, bzw. dann danach auch das Klageverfahren...viel Spaß dabei....
Eumelam 30.06.2015 | 14:24
Antragsformulare wäre der R0110 (www.deutsche-rentenversicherung.de)
Basilam 30.06.2015 | 15:52
Hallo Herr Bareiß, stellen Sie doch einfach diese Frage an Ihren RV-Träger (schrifltich und unverbindlich)... Bsp.: Sehr geehrte... ich beziehe seit xx.xx.xxxx EU Rente und bitte um probeweise Berechnung einer mir evtl. zustehenden Erwerbsminderungerente inkl. der Hinzuverdienstmöglichkeiten nach neuen Recht, vielen Dank.
Schorscham 30.06.2015 | 16:00
Und warum sollte er das tun? Der Experte hat seine Frage doch bereits präzise beantwortet. Den verlinkten Beitrag sollte man natürlich auch zur Kenntnis nehmen. ;-)
KSCam 30.06.2015 | 17:44
Wo haben Sie denn die Weisheit her, dass eine "neue EM Rente" deutlich höher ist als die "alte EU Rente"? Wenn Sie sich da sooo sicher sind und ebenso sicher sind, dass Ihnen die Beratungsstelle eine falsche Auskunft gegeben hat, dann kann ich Ihnen nur raten das konkret zu beantragen. Dann sehen sie, um wie "deutlich höher" die Rente ist. Falls sich am Betrag nichts ändert, erzählen Sie aber bitte nicht rum, man hätte Ihnen im Forum was falsches gesagt. :) Klagen können Sie dann immer noch gegen einen vermeintlich grottenfalschen neuen Bescheid.
Traudelam 30.06.2015 | 18:54
letztendlich geht es dem Fragesteller doch wohl eher, dass er was selbständig hinzuverdienen könnte, wenn er eine Erwerbsminderungsrente bezieht. das ist bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht nämlich ausgeschlossen. ich rate auf jeden Fall den Antrag auf Umwandlung zu stellen.
Schorscham 30.06.2015 | 19:20
Auch Sie sollten sich mal die Experten-Antwort durchlesen und den dort gesetzten Link zur Kenntnis nehmen. Die Hinzuverdienstregelungen wurden bereits vor 14 Jahren weitestgehendst angeglichen!
Traudelam 30.06.2015 | 19:39
soweit mir bekannt ist, wurde nicht geändert, dass bei der "alten" Rente eine selbständige Tätigkeit möglich wäre. nach der alten Regelung sind selbständige, auch wenn sie nur 1 Stunde arbeiten nicht als erwerbsunfähig anzusehen.
Schorscham 30.06.2015 | 19:48
Zitat aus dem Experten-Link: 04.03.2010 - 22:34 von Rosanna RE: RE: RE: RE: Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine wegen voller Erwerbsminderung Hallo Rolander, ein mehr als geringfügig tätiger Selbständiger erhielt nach altem Recht tatsächlich keine EU-Rente, sondern nur eine BU-Rente, egal wie das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt war. Dies wurde durch das ab 2001 geltende Recht aufgehoben. Somit kann auch ein Selbständiger eine VOLLE EM-Rente beziehen, wenn sein Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden abgesunken ist. Natürlich sind dann - wie bei einem abhängig Beschäftigten - die Hinzuverdienstgrenzen zu überprüfen und ggfls. wird nur eine anteilige EM-Rente gezahlt. ABER: der grundsätzliche Rentenanspruch bleibt bestehen.
Annaam 01.07.2015 | 06:57
Hm,, aber erstens gab es 2001 schon die Erwerbsminderungsrente. Und zweitens kam damals die Reform ganz eindeutig einer Kürzung gleich. Die Situation Erwerbsgeminderter war danach so schwierig geworden, dass bekanntlich 2014 Verbesserungen eingeführt wurden. Ob nun die alte Erwerbsunfähigkeitsrente,( bis 31.12.2000) oder die Erwerbsminderung ab 2014 besser ist , will ich nicht sicher sagen. Meines Wissen sind aber die 2001 eingeführten Kürzungen nur teilweise zurückgenommen worden .
Schorscham 01.07.2015 | 12:23
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass 2001 zeitgleich mit der Einführung des neuen Rentenrechts die Hinzuverdienstregelungen der damaligen EU-Rentner angeglichen wurden.
=//=am 01.07.2015 | 17:47
Evtl. sitzen bei der Beratungsstelle der DRV jüngere Mitarbeiter, die sich mit dem "alten" Rentenrecht nicht (mehr) so auskennen. :-) Bis 2000 gab es - wie hier bereits von @rosanna ausgeführt , KEINE Erwerbsunfähigkeitsrente für Selbständige, sondern nur eine Berufsunfähigkeitsrente! Dies hat ab 2001 natürlich zur Folge, dass BU-Rentner auch dazuverdienen dürfen, aber als Selbständige eben nur die BU-Rente beziehen können. Bei der "neuen" EM-Rente gibt es keine Unterscheidungen mehr zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen. Beide haben die gleichen Hinzuverdienstmöglichkeiten, aber eben auch einen gleichen Anspruch auf eine VOLLE EM-Rente! @Bareiß : Beantragen Sie die "Umwandlung" der alten EU - in die volle EM-Rente mit dem Hinweis darauf, dass Sie eine geringfügige SELBSTÄNDIGE Tätigkeit aufnehmen wollen.
Günteram 01.07.2015 | 18:08
Dies habe ich gemacht. Mir wurde vor 6 Wochen Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt. Deshalb habe ich mir gedacht dass ich diese Rente beantrage.
Günteram 01.07.2015 | 18:28
Ja, das habe ich so beantragt. Ich habe eine Vergleichsberechnung machen lassen und die Erwerbsminderungsrente die neue liegt ca. 25 Prozent höher.
Günteram 01.07.2015 | 18:35
Ja richtig. Habe ich etwas anderes behauptet?
Günteram 01.07.2015 | 18:37
.....das ist bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente nach altem Recht nämlich ausgeschlossen. ich rate auf jeden Fall den Antrag auf Umwandlung zu stellen.
Erst im letzten Jahr, Juli 2014 wurden die Zurechnungszeiten erhöht, da man später in die Altersrente geht, deshalb ist auch die Erwerbsminderungsrente höher. Auch Sie sollten sich mal die Experten-Antwort durchlesen und den dort gesetzten Link zur Kenntnis nehmen. Die Hinzuverdienstregelungen wurden bereits vor 14 Jahren weitestgehendst angeglichen!
Günteram 01.07.2015 | 18:33
Wo ich die Weisheit her habe? Ich habe mir eine Vergleichsberechnung machen lassen, da liegt diese Rente um ca. 25 Prozent höher und in der Auskunfts- und Beratungsstelle sagte man mir immer das Gegenteil. Dies konnte ich nicht glauben, da seit 1.7.14 die Hinzurechnungszeiten höher sind da man später in Altersrente geht. Und ich hatte Recht, hätte mich gewundert wenn es anders gewesen wäre. Schließlich lassen sich Dinge auch berechnen und irgend wann wird man stutzig.
Schorscham 01.07.2015 | 20:17
Die Zurechnungszeiten wurden nur deshalb erhöht, weil die 2001 eingeführten Rentenabschläge von 0,3 Prozent monatlich (maximal 10,8 Prozent) etwas kompensiert werden sollten. Warum das ausgerechnet bei Ihnen zu einer 25 prozentigen Rentensteigerung führen sollte, während alle anderen EM-Rentner über Verluste klagen, wissen wahrscheinlich nur Sie. In welcher Hausfrauenzeitschrift haben Sie das denn gelesen?
=//=am 02.07.2015 | 10:17
Ich hoffe für Sie, dass eine Rentenauskunft gemacht wurde, bei der der bisherige EU-Rentenbezug berücksichtigt wurde! Lediglich eine Rentenauskunft nach dem derzeitigen Recht führt aller Wahrscheinlichkeit nach zu einem höheren Rentenbetrag, da die Zurechnungszeit um 2 Jahre verlängert wurde. Wenn nämlich z.B. EM-Rentner eine Rentenauskunft über eine Altersrente beantragen, muß auch der bisherige Rentenbezug beachtet werden. Eine Rentenauskunft bei bezogener Rente fällt total anders aus als eine Rentenauskunft ohne bisherigen Rentenbezug.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026