Umwandlung EU > Altersrente Überweisungseingang Monatsanfang > Monatsende
26.03.2010, 10:20
von
Sven0
Hallo,
meine Mutter erhält EU-Rente seit 1997 welche am Monatsanfang überwiesen wird. Die EU-Rente soll in Altersrente umgewandelt werden. Ich habe jedoch gelesen das Altersrente am Monatsende überwiesen wird. Heißt das das Sie bei der Rentenumstellung einen Monat mit dem Privatvermögen überbrücken muss oder gibt es da einen Bestandsschutz das weiterhin am Monatsanfang überwiesen wird?
26.03.2010, 11:00
Experten-Antwort
Hallo SvenO, liegt der Rentenbeginn vor dem 1.4.2004, wurden die Renten vorschüssig gezahlt. Diese Zahlweise gilt nach § 272 a Abs. 2 SGB VI auch für Folgerenten, die an eine vorschüssig gezahlte Rente unmittelbar anschließen. Sollte Ihre Mutter die Erwerbsminderungsrente in eine Regelaltersrente umwandeln lassen, wird diese auch vorschüssig gezahlt.
26.03.2010, 11:08
von
Bert
Nein es bleibt alles wie es ist. Wenn die Rente umgewandelt wird bleibt es bei der vorschüssigen Auszahlung.