Zitiert von: odu
Was soll das sein? ( Bitte um erklärung. Das ist mir neu).Von Entziehung oder , wie von Batrix geschrieben, Herabstufung ist im Beitrag doch gar nicht die rede.
Odu,
da haben Sie den Erstbeitrag etwas 'unscharf' gelesen:
> und was ist wenn während Antragstellung und Beginn der Rente eine Prüfung vom Versorgungsamt bezüglich des GDV am laufen
In diesem Fall legt man/frau erst mal Widerspruch ein ...verzögert das Verfahren/Rechtskraft der Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft - um sich somit für den Rentenfall/die Schwerbehinderteneigenschaft noch zu 'retten'.
Mehr finden Sie hier/Schonfrist:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_236AR2.3.1
Oops, wieder mal eine RAA, die gecancelt worden ist? Experte/in kann sich ggf. morgen zur 'neuen' Quelle dazu äußern – oder wurde sie nicht nur verschoben, sondern der Allgemeinheit ganz entzogen? ;-)
Lesen Sie daher die Frage/Antworten hier nach:
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Gruß
w.