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umwandlung von E.M. Rente in Altersrente

von Rudi 0127.01.2009 | 08:56
1425 Ansichten
6 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
hallo zusammen! Ich bin im Dez.1950 geb.und seit 01.03.07 bezieher einer vollen E.M. Rente mit 10.8% abzug und einem GdB von 50%(unbfristet) E.M. Rente wurde heute bis zum 28.02.12 verlängert Nun meine Frage: 1.Kann ich mit 63J.ohne abschläge von 10.8% in Altersrente,oder bleiben die abschläge erhalten? 2.Wenn ich die E.M. Rente schon mit 60J. (abchläge bleiben best.) in Altersrente umwandeln lasse,muß ich dann dennoch wieder eine rentenverlängerung ab dem 28.02.12 beantragen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rudi01,

zu Ihrer ersten Frage: Die Abschläge bleiben auch bei der Altersrente erhalten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Auch wenn Sie die Altersrente mit dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen, bleiben die Abschläge in Höhe von 10,8 % bestehen, da sich auch bei dieser Altersrente das abschlagsfreie Rentenalter auf das 63. Lebensjahr erhöht hat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

ich sehe es wie KSC (er kam mir etwas zuvor...).

4 Antworten

Monikaam 27.01.2009 | 11:36
zu Punkt 1: Bei dir gilt noch das alte Recht, wenn du die Voraussetzungen erfüllst, ei 35 Jahren Pflichtbeiträge (ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit) und die Berücksichtigungszeiten, erhälst du mit 63 Jahren die abschlagsfreie Rente. Ab 2012 wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Lebensjahre angehoben. zu 2.: Wenn man eine Altersrente bezieht, muss man keine Verängerung mehr beantragen. In deinem Falle wäre aber mit einer lebenslangen Rentenkürzung von max. mtl. 10,8% auszugehen und diese Kürzung wirkt sich später auch auf die eventl. Hinterbliebenenrente aus. Meines Erachtens wäre es für dich günstiger bis zum Erreichen des 63. Lebensjahres mit der Beantragung der Altersrente zu warten.
Heinericham 27.01.2009 | 12:34
zu 1.: Die Abschläge der EM Rente bleiben auch bei der Altersrente ab dem 63. Lebensjahr. Diese Abschläge, die bereits bei der EM berücksichtigt werden, sind lebenslang.
Monikaam 27.01.2009 | 15:50
Ich muß hiermit Experte widersprechen: Für im Dez. 1950 geborene Schwerbehinderte ist das 63. Lebensjahr der Beginn einer abschlagsfreien Altersrente. Nachzulesen auch unter: Deutsche Rentenversicherung,Download Erwerbsminderungsrente mfg
KSCam 27.01.2009 | 17:05
aber wenn die EM Rente bis zur Altersrente durchläuft, bleiben die Abschläge lebenslang! Ausnahme: Rudi 01 wäre vor dem 16.11.1950 geboren und wäre am 16.11.2000 bereits schwerbehindert, bzw. berufs- oder erwerbsunfähig gewesen. War er aber nicht.
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