Ich schließe mich den Beiträgen, die auf die Antragsformulare hinweisen, die über die Internet-Seiten der Deutschen Rentenversicherung aufzurufen sind, an.
Ich gebe dabei zu bedenken, dass in der Regel die Sachbearbeitung eine Bestätigung Ihrer Personenstandsdaten benötigt, weshalb Sie dann trotzdem wieder zur Stadt-oder Gemeindeverwaltung bzw. zur Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung müssen.
Sinnvoll wäre es da, sich gleich einen Termin bei der Beratungsstelle geben zu lassen und (wenn möglich) den/die bereits soweit wie möglich ausgefüllten Antragsvordrucke zum Termin mitzunehmen.