Hallo Frau Schumacher,
maßgeblich für die Beurteilung, ob Entgeltpunkte oder Entgeltpunkte (Ost)zugrunde gelegt werden, ist der Ort der Arbeitsstätte.
An der Bewertung dieser Zeiten ändert sich auch nichts, wenn Sie in das Beitrittsgebiet ziehen.
Wie -_- zutreffend schreibt, ergeben sich jedoch andere Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten bei einem Wohnortwechsel.