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Experten-Antwort

Umzug in die alte Heimat

von Fr.Schmumacher18.05.2011 | 12:33
1784 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich überlege, ob ich in meine Heimat nach Ostdeutschland zurück ziehen werde. Habe bis jetzt in Ost u. Westdeutschland gearbeitet u. auch gewohnt. Gibt es bei meiner späteren Rente einen Unterschied ob ich in West oder Ostdeutschland wohne?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Schumacher,

maßgeblich für die Beurteilung, ob Entgeltpunkte oder Entgeltpunkte (Ost)zugrunde gelegt werden, ist der Ort der Arbeitsstätte.

An der Bewertung dieser Zeiten ändert sich auch nichts, wenn Sie in das Beitrittsgebiet ziehen.

Wie -_- zutreffend schreibt, ergeben sich jedoch andere Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten bei einem Wohnortwechsel.

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1 Antworten

-_-am 18.05.2011 | 20:07
Für Beschäftigungen erwerben Sie, abhängig vom Beschäftigungsort, Entgeltpunkte oder im Beitrittgebiet Entgeltpunkte (Ost). Bis auf seltene Ausnahmen (Polen) ändern sich durch den Wohnort im Beitrittsgebiet bei Rentenbeziehern ausschließlich die Freibeträge, z. B. bei Hinterbliebenenrenten.
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