Guten Tag Michi,
für die Arbeitsvermittlung bzw. Arbeitsförderung sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter die zuständigen Leistungsträger.
Sollten bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegen, könnten Sie sich ggf. an Ihr örtliches Integrationsamt wenden. Denn die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.
Anbei ein LINK, unter dem Sie das örtlich nächste Integrationsamt suchen können:
https://www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html
Außerdem könnten Sie sich auch an eine Stelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Sinne des Bundesteilhabegesetzes wenden, um dort zu klären, ob man Ihnen dort bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann.
Zu allen Fragen der Teilhabe können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB-Angeboten beraten lassen. Die Berater*innen unterstützen Sie zum Beispiel bei folgenden Themen:
• Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.
• Die Beratung soll Ihnen helfen, dass Sie selbstbestimmt leben können.
• Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.
Anbei ein LINK , unter dem Sie eine Beratungsstelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung finden können:
https://teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb