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Experten-Antwort

Unbefr. EWM ohne EWM-R & Wunsch wieder 4-5 std. arbeiten

von Michi11.06.2019 | 18:28
115 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe seit April 2012 volle EWM bekomme allerdings keine EWM-R, (versich. zeiten nicht erfüllt) und beziehe Grundsicherung. Nun fühle ich mich aber soweit das ich zumindest bis 5 Std. täglich arbeiten könnte & möchte. was muss/kann ich tun damit ich für ca. 5 Std. täglich wieder ins Arbeitsleben einsteigen kann und dort halt entsprechend einen leichten Job ausüben kann. Vielen Dank für eine aufklärende Rückmeldung. gruß Michi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Michi,

für die Arbeitsvermittlung bzw. Arbeitsförderung sind die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter die zuständigen Leistungsträger.

Sollten bei Ihnen eine Schwerbehinderung vorliegen, könnten Sie sich ggf. an Ihr örtliches Integrationsamt wenden. Denn die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeber tätig.

Anbei ein LINK, unter dem Sie das örtlich nächste Integrationsamt suchen können:

https://www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html

Außerdem könnten Sie sich auch an eine Stelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) im Sinne des Bundesteilhabegesetzes wenden, um dort zu klären, ob man Ihnen dort bei Ihrem Anliegen behilflich sein kann.

Zu allen Fragen der Teilhabe können Sie sich kostenlos und bundesweit bei einem der zahlreichen EUTB-Angeboten beraten lassen. Die Berater*innen unterstützen Sie zum Beispiel bei folgenden Themen:

• Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen, wie beispielsweise einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation und der Zuständigkeit der Rehabilitationsträger.

• Die Beratung soll Ihnen helfen, dass Sie selbstbestimmt leben können.

• Zu all Ihren Fragen rund um das Thema Teilhabe, wie beispielsweise der Teilhabe am Arbeitsleben. Teilhabe am Arbeitsleben heißt, ihre Möglichkeiten beruflicher Perspektiven entdecken, den passenden Arbeitsplatz finden und erhalten.

Anbei ein LINK , unter dem Sie eine Beratungsstelle für Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung finden können:

https://teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

W°lfgangam 11.06.2019 | 18:53
Hallo Michi, so einfach es sich anhört: starten Sie einfach einen Arbeitsversuch. Eine EMRT kann nicht wegfallen/überprüft werden, da keine geleistet. Die Grusi informieren Sie unverzüglich, sobald Sie Einkünfte erzielen. Bei 25 Std. wöchtl. und Mindestlohn dürften Sie die Bedürftigkeitsgrenze nach einem Monate Arbeit erreicht/überschritten haben. Grusi entfällt, ggf. besteht noch ein Anspruch auf Wohngeld. Kann die Beschäftigung doch nicht auf Dauer ausgeübt werden, geht die Spirale mit AfA/JC/Grusi aufs Neue los. Gruß w.
Michiam 11.06.2019 | 19:21
Danke für die Rückmeldung. Beim JC würde mir gesagt da ich volle Erwerbsminderung unbefristet habe benötigen die wiederum eine Gesundheitsprüfung & Gutachten voraus hervor geht das ich 4-5 Std. auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder rein darf sozusagen. Ehrlich verunsichert mich das.........
KSCam 11.06.2019 | 20:15
Sie müssen sich einen entsprechenden Job selbst suchen und zu arbeiten beginnen. Weder JC noch Arbeitsamt werden Sie da unterstützen, da diese einen voll erwerbsgeminderten Menschen nicht vermitteln können. Die werden Sie mehr oder weniger abwimmeln (was auch verständlich ist). Außerdem wird keine Behörde ein Interesse haben Sie einfach so zu begutachten ob Sie nun vielleicht doch wieder nicht mehr erwerbsgemindert sind. Das klappt in der Praxis nur durch die Aufnahme einer bezehlten Arbeit mit der Sie beweisen dass Sie arbeiten können. Im schlimmsten Fall finden Sie so eine Arbeit nicht, aber Sie können ja mit einem Minijob anfangen und Ihr Pensum steigern sofern es Ihnen gesundheitlich möglich ist. Wenn Sie diese Arbeit dann irgendwann wieder verlieren, geht das "Spiel" wieder neu los.
Eigeneram 12.06.2019 | 12:20
Interessant, wenn ich also eigentlich wieder auf dem Damm bin, dann brauche ich bloß die Füße stillhalten und die EM/Grusi läuft ohne Probleme weiter? Wäre mal lesenswert, wie viel sowas machen!
Michiam 12.06.2019 | 16:49
Noch Frage an die Experten: ist eine Gesundheitsprüfung notwendig um wieder beim JC reinrutschen zu können.? Mir würde das so gesagt.
Michiam 12.06.2019 | 16:45
Moment "Eigener", wer sagt das ich auf dem Damm also gesund bin? Ich bin für meine Worte verantwortlich, nicht dafür was Sie sich daraus denken.
KSCam 12.06.2019 | 18:19
Wie Sie wieder ins "JC reinrutschen" können sollten Sie doch besser dort erfragen. Aber es ist doch alles gesagt: suchen Sie sich ne Arbeit und beweisen dass Sie arbeiten können!
RaierSam 13.06.2019 | 09:30
Nochmal zur Gesundheitsprüfung Sie sind bzw. gelten momentan noch als voll erwerbsgemindert (0-3h). D.h. das Jobcenter ist für sie nicht zuständig, von denen können sie nicht viel erwarten. Anspruch auf ALG II besteht nicht. Damit die wieder zuständig wären, müsste ihre volle Erwerbsminderung durch Gutachten min. auf eine Teilerwerbsminderung geändert werden. Eine Arbeit aufnehmen sei es Teil- oder Vollzeit dürfen sie ohne irgendwelche ärztliche Gutachten/Genehmigungen. Eingangsuntersuchungen beim AG mal abgesehen, sofern der AG sowas vorsieht.
Michiam 13.06.2019 | 12:49
Also bezüglich des Problems, habe ich mich beim Sozialverband, Sozialberatung der psychiatrischen Klinik in der ich war & beim JC erkundigt. All die dort sprechen von Gesundheitsprüfung & es verunsichert hinsichtlich was sagt die Rentenversicherung in diesem Fall. Keine vernünftige Auskunft, ausser Pass auf das du wegen "Arbeits-/Leistungsdruck" nicht wie der in "Burn Out Klinik" landest. Cool...... ... Werde schon das richtige finden.... Danke schön.....
RainerSam 14.06.2019 | 12:09
Hallo Michi, du schreibst du hast dich bei verschiedenen Verbänden "erkundigt". Die Frage ist da eben nach was genau hast du dich erkundigt. Auch als Voll-EM Rentner hat die RV Bund nicht das Recht dir irgendeine Arbeitsaufnahme zu verbieten. "Leidensgerecht" muss der Arbeitsplatz nicht sein. Klar sie wird die Rentenzahlung einstellen, aber mehr kann und darf sie nicht.
KSCam 18.06.2019 | 17:28
36 Pflichtbeitragsmonate hätten in den 5 Jahren vor Eintritt der EM liegen müssen und insgesamt 60 Beitragsmonate.
Michiam 18.06.2019 | 17:23
Habe eine Frage an Experten: die volle Erwerbsminderung ist bei mir seit 2012, jedoch bekomme ich keine Erwerbsminderungsrente. Wieviel Monate vor Eintritt der EWM hätte ich durchgängig arbeiten müssen um die Erwerbsminderungsrente zu bekommen?
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