Ja von diesem "grundsätzlich" gibt es auch Ausnahmen - Entscheidungen trifft die DRV im Rentenverfahren.
Damit gibt es auch Fälle die beim Erstantrag Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommen.
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Ja von diesem "grundsätzlich" gibt es auch Ausnahmen - Entscheidungen trifft die DRV im Rentenverfahren.
Damit gibt es auch Fälle die beim Erstantrag Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bekommen.
Ach sieh da der "GoKo" gibt auch mal wieder seinen prägnanten überflüssigen und sinnlosen Kommentar.Eine volle EMR auf Dauer zu bekommen obliegt dem sozialmedizinischer Dienst der DRV. Eine hundertprozentige Antwort werden Sie nicht bekommen. Deshalb auch nur "grundsätzlich ". Es ist und bleibt eine Einzelentscheidung. Es wurde bereits in der Vergangenheit hier im Forum über eine befristete bzw. unbefristete EMR diskutiert. Ganz ehrlich mich würde das auch brennend interessieren. Aber ich glaube das bekommen Sie nur dann raus, wenn Sie Widerspruch einlegen und über einen Fachanwalt Akteneinsicht einfordern. Ich glaube der geeignete Zeitpunkt ist dann gegeben, wenn die volle EMR nicht mehr verlängert wird oder auf eine teilweise EMR eingestuft worden ist. Das Beispiel vom Vorredner ist so banal. Er darf gerne bis 67 arbeiten."Das Beispiel vom Vorredner ist so banal." Und was ist jetzt neu an Deinem Geschreibsel?
Ausserordentlich gehaltvoll Deine Stellungnahme."Das Beispiel vom Vorredner ist so banal." Und was ist jetzt neu an Deinem Geschreibsel?Ach sieh da der "GoKo" gibt auch mal wieder seinen prägnanten überflüssigen und sinnlosen Kommentar.
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