Hallo Isa ,
besteht für denselben Zeitraum Anspruch auf mehrere Rentenarten, wird nur die höhere Rente ausgezahlt. Sofern die Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit zum 31.05.2014 wegfällt, besteht ab 01.06.2014 Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bis zum Beginn der Regelaltersrente.
Drei Monate vor dem Wegfalldatum der vollen Erwerbsminderungsrente kann ein Antrag auf Weitergewährung (Vordruck R 120)
gestellt werden, damit geprüft wird, ob der Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente über den 31.05.2015 hinaus weiter besteht.