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unbefristete Zusage Erwerbsminderungsrente

von mabu07.01.2010 | 21:50
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5 Antworten

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Hallo, meine Frage bezieht sich auf den Unterschiedbzgl. eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses: a. bei einer befristeten EMR ruht das ARbeitsverhältnis b. bei einer unbefristeten EMR endet das Arbeitsverhältnis automatisch Frage: Wenn es nun bei Fall b. jederzeit zu einer Nachprüfung mit Entzug EMR kommen kann, stellt dies ja eine großes soziales Risiko dar, da man eine große Lücke im Lebenslauf hat und in der Regel dann schon älter ist. Stimmt Fall b.?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo mabu,

da es sich bei der Frage, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder aber automatisch endet um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, sollten sie im Einzelfall diese Frage mit Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder der Gewerkschaft abklären. Häufig enthalten Arbeits- oder Tarifverträge aber Regelungen, die in der Konsequenz genau dies so vorsehen, wie Sie sie bei Ihrer Frage bereits selbst anmerken.

Sofern Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie bei der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit, die Ihr Erwerbsleben bis zum 60. Lebensjahr hochrechnet. Fällt eine Erwerbsminderungsrente weg, dann wird die Zurechnungszeit zur bewerteten Rentenbezugszeit. Eine Lücke entsteht somit nicht.

4 Antworten

Wolfgangam 07.01.2010 | 21:57
Hallo mabu, die Red. hier wird sicher in den nächsten Tagen einen deutlichen Artikel zur Frage EU/auf Dauer/Nachprüfungen veröffentlichen ...diese Fragen häufen sich (ohne dass man Suchfunktion bemüht hat, und Antworten gefunden hat - die immer gleichlauten ;-) Gruß w. PS: eine Lücke im Versicherungsverlauf haben Sie/Ihre Frau erstmal nicht - die Zeit bis zum 60. Lebensjahr ist dazugerechnet/bewertet - ohne sie 'erarbeitet' zu haben. Schauen Sie in den Rentenbescheid ... PPS ...Tarifverträge sehen es meist vor, dass bei dauerhafter EM das Arbeitsverhältnis endet. So what - was sollte der AG in diesem Falle machen ? - Wunderheilung, ich lass mal die Schüppe liegen, 2027 steht die wieder an der Kasse ;-)
-_-am 08.01.2010 | 00:10
Das kommt auf Ihren Arbeits- bzw. den für Sie gültigen Tarifvertrag an. Arbeitsrechtliche Fragen sind jedoch nicht Gegenstand dieses Forums. Die Entziehung einer Dauerrente wegen Erwerbsminderung gehört zu den höchst seltenen Ausnahmefällen. Dauerrenten werden nämlich nur gewährt, wenn unwahrscheinlich ist, dass die EM wieder behoben werden kann. Die Unsicherheit der Prognose führt bereits zu einer befristeten Rente. Es müsste eine völlig unerwartete wesentliche Besserung eingetreten sein. In dem Fall greifen jedoch alternative soziale Sicherungssysteme.
Dr. Hanscheam 08.01.2010 | 07:59
Die Zuerkennung einer EM-( ob unbefristet oder befristet ) Rente hat erstmal auf das Arbeitsverhältnis keierlei Einfluss und schon gar keinen Automatismus bezüglich einer Beendigung. Dies ist immer und nur Einzelfallabhängig und zwar vom Tarifvertrag oder dem persönlichem Arbeitsvertrag. Weiterhin zu a: Darum ist es nicht richtig, das ein Arbeitsverhältnis bei einer befristeten EM-Rente immer automatisch ruht. Es KANN auch jederzeit vom Arbeitgeber ganz normal aus personen bezogenen Gründen ( lang andauernde ERkrankung mit schlechter Zukunftsprognose ) gekünidgt werden ! So eine Kündigung wird vor jedem Arbeistgericht in D auch Bestand haben. zu b : bei einer unbefristeteten ist ebenfalls und in jedem Falle eine Kündigung notwedig. So einfach " stillschweigend " beendet wird kein Arbeitsverhältnis, da es ein 2 seitiger Vertrag ist , der von einer Seite -wenn gewünscht - immer schriftlich beendet werden muss. Im Öffentlichen Dienst mag dies anders sein , in der privaten Wirtschaft jedenfalls nicht.
Dr. Hanscheam 08.01.2010 | 08:07
Sollte keine Kündigung erfolgt sein und die EM-Rente nach Jahren ( 10 oder 15 ) wieder entzogen werden, könnte ein Arbeitnehmer tatsächlich dann wieder an seinem Arbeitsplatz auftauchen und müsste - erstmal - weiter beschäftigt und auch bezahlt werden. Das ist zwar recht theoretischer Fall , aber praktisch wäre es dann so - wenn eben in der Berentungszeit keine Kündigung ausgesprochen wurde.
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