Hallo mabu,
da es sich bei der Frage, ob das Arbeitsverhältnis ruht oder aber automatisch endet um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, sollten sie im Einzelfall diese Frage mit Ihrem Arbeitgeber, Betriebsrat oder der Gewerkschaft abklären. Häufig enthalten Arbeits- oder Tarifverträge aber Regelungen, die in der Konsequenz genau dies so vorsehen, wie Sie sie bei Ihrer Frage bereits selbst anmerken.
Sofern Sie das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten Sie bei der Erwerbsminderungsrente eine Zurechnungszeit, die Ihr Erwerbsleben bis zum 60. Lebensjahr hochrechnet. Fällt eine Erwerbsminderungsrente weg, dann wird die Zurechnungszeit zur bewerteten Rentenbezugszeit. Eine Lücke entsteht somit nicht.