Wenn Sie bereits vor dem 1. Januar 1984 die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben, könnte eine freiwillige Beitragszahlung im Hinblick auf den Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung durchaus sinnvoll sein. Ich empfehle Ihnen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen.