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Experten-Antwort

und nun ?

von Bicomaus07.03.2020 | 21:41
89 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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von Reha entlassen, vor ca 8 Wochen , Erwerbsunfähig wurde festgestellt. Reha Antrag wurde zugesandt mit Bemerkung: gleichzeitig Rentenantrag. Bin seit Januar 2019 krank gemeldet

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bicomaus,

Ihrer Anfrage können wir leider nicht den gesamten Sachverhalt entnehmen und daher keine Ratschläge geben. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Sofern Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen möchten, ist hierfür eine formgerechte Antragstellung erforderlich. Bitte informieren Sie sich auch hierzu bei Ihrem Rentenversicherungsträger wo Sie diesen Antrag wohnortnah stellen können.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

am 08.03.2020 | 10:15
Und nun stellst Du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, so wie es im Schreiben der Rentenversicherung steht oder klärst das mit Deiner Krankenkasse, falls Du keinen Antrag stellen willst. Steht aber auch so im Schreiben der Rentenversicherung. Daher lesen, verstehen und handeln!
Bicomausam 08.03.2020 | 20:25
kein Schreiben von RV . Aufforderung zur Reha kam von KK mit der Bemerkung : "gleichzeitig Rentenantrag"
Bicomausam 08.03.2020 | 20:25
kein Schreiben von RV . Aufforderung zur Reha kam von KK mit der Bemerkung : "gleichzeitig Rentenantrag"
Schadeam 08.03.2020 | 21:12
Wenn Sie sich für einen EM Fall halten sollten Sie ganz einfach einen entsprechenden Antrag stellen. Worauf noch warten? Sie Können natürlich auch abwarten ob etwas automatisch passiert.
Valzuunam 09.03.2020 | 11:53
Die Behauptung bzw. der Hinweis der Krankenkasse „Gleichzeitig Rentenantrag“ ist (vermutlich absichtlich) irreführend und in der Form auch falsch. Richtig ist, dass der Rehaantrag (so diese bewilligt wurde) nur dann als Rentenantrag gilt, wenn die Reha aus Sicht der DRV erfolglos war. War die Reha hingegen erfolgreich ist die Sache für die DRV erledigt. Natürlich können Sie, wie ja bereits geschrieben wurde, trotzdem eine EM-Rente beantragen - wenn Sie das möchten und für sinnvoll halten.
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