Hallo, Piet,
die Festlegung des Jahresarbeitsverdienstes erfolgt durch die Berufsgenossenschaften. Die Anpassung wurde, wie bereits von Jonny dargestellt, gesetzlich festgelegt.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen die zuständige Berufsgenossenschaft sicherlich gerne.
In wie weit sich bei Zusammentreffen die Höhe der bezogenen BG-Unfallrente mit einer Altersrente
Im Einzelfall ergeben wird jährlich zum 01.07. geprüft.