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Unfallrente aus DDR-Zeiten Anrechnung auf Altersrente

von Rike20.02.2007 | 15:58
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Vater ist 1942 geboren und hat in der DDR mit 17 Jahren (noch während der Schulzeit) einen Schulunfall erlitten, wobei er den linken Arm verlor. Seit dieser Zeit bezieht er Unfallrente. Anzumerken ist, dass mein Vater seine Schulzeit und sein Studium trotz der Behinderung absolviert hat und anschließend voll erwerbsfähig gewesen ist, d.h. es lag keine Erwerbsminderung vor. Nun ist mein Vater 65 Jahre alt und wird in 2 Wochen in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die Unfallrente wird aber nun komplett mit der Altersrente verrechnet, obwohl es sich dabei um keine Erwerbsminderungsrente handelt, da mein Vater die letzten 40 Jahre voll, d.h. 8 Stunden und mehr pro Tag gearbeitet hat. Meine Frage daher: Ist diese Anrechnung rechtens?

1 Antworten

Haseam 21.02.2007 | 06:51
Unfallrenten dieser Art werden gemäß § 93 SGB VI auf Renten angerechnet. Jedoch nur der Betrag, der in Summe beider Renten nach Abzug der BVG Grundrente einen Grenzbetrag übersteigt. Im Forum ist an anderer Stelle bereits alles zu diesem Thema erläutert. Suchfunktion bitte nutzen.
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