Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Unglaubliches Psych. Gutachten

von Libra08.05.2017 | 20:31
1522 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Seit einigen Tagen habe ich die Hälfte meines psychiatrischen Gutachtens. Die andere Hälfte fehlt, es wurde nur jede zweite Seite geschickt. - Beginnt eine Frist schon jetzt, oder erst wenn das Gutachten vollständig vorliegt? Vor dem eigentlichen Gespräch mit der Gutachterin habe ich in der Praxis einen umfangreichen Anamnesebogen ausgefüllt und mir kopieren lassen. Im Gutachten steht nun mehrmals etwas genau umgekehrt zu meinen Angaben im Gutachten. - Kann ich das Gutachten mit der Kopie meines Anamnesebogens anfechten? Die Gutachterin hat mich anscheinend nicht gemocht, sie war recht genervt und hat lange auf Dingen herumgeritten, die nichts mit meiner gesundheitlichen Situation zu tun haben (mein Mädchenname und der Mädchenname meiner Mutter), ich habe das einmal erklärt und dann gefragt, was das mit dem Verfahren zu tun hat, ich könne das nicht zig Male erläutern, das wäre eben so. Ich weiß ja, dass sie mein Konzentrationsvermögen getestet hat. Dann hätte sie sicher interessiert, dass mein Mann zurückgefahren ist und ich bis zum nächsten Morgen geschlafen habe, so erschöpft war ich. (Lt. Gutachten war keine Begleitperson dabei und es ist auch nicht darin enthalten, dass ich nur kurze Strecken Auto fahre, Autobahnfahrten mein Mann immer macht, etc.) Krönung war am Ende des Gutachtens, dass sie mich da noch zur Toilette schicken wollte, bevor wir zurück fahren. Ich sagte, ich bräuchte jetzt erstmal frische Luft, es wäre sehr anstrengend gewesen, ich wollte ja nicht unhöflich sein. Ich bin 56 Jahre alt und nicht 5. Seit ich das Teil-Gutachten gelesen habe jagt praktisch eine Panikattacke (von denen sie in diesem Teil des Gutachtens übrigens nichts schreibt) die nächste, ich traue mich kaum noch aus dem Haus. Und nachts schlafe ich wieder nicht mehr. Bei geringstem Anlass breche ich wieder in Tränen aus. Das wirft mich wieder weit zurück in der Genesung. Im Gespräch zweifelte sie meine Medikation an, das könne ja garnicht helfen. Die Therapien, die ich gemacht habe, wären auch nicht richtig für mich gewesen. Vielen Dank, jetzt weiß ich garnicht mehr weiter.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Libra,

dem Beitrag von W*lfgang schließen wir uns an. Sollten Sie einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Reha-Leistungen gestellt haben, dient das Gutachten neben den evtl. weiteren vorliegenden medizinischen Unterlagen dazu, festzustellen, ob eine beantragte Leistung notwendig wird bzw. medizinische Voraussetzungen gegeben sind. Es ist nur ein Teil, welches dem Entscheider als Hilfestellung dient. Sollten Sie mit der Verfahrensweise bzw. mit den im Gutachten getroffenen Darstellungen nicht konform gehen, haben Sie die Möglichkeit, evtl. mit Ihrem behandelnden Arzt, sich dazu zu äußern. Wir hoffen, dass Sie dies so betrachten können, dass Sie zu einer für Sie akzeptablen Entscheidung kommen, ohne sich weiter gesundheitlich zu belasten. Dafür wünschen wir Ihnen viel Kraft!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

9 Antworten

KSCam 08.05.2017 | 21:56
Ist ja ne Riesen Geschichte - aber was ist nun die Frage an die DRV? Um was geht's denn? was für eine Frist? Schönes Ratespiel das Sie uns hier aufgeben
W*lfgangam 08.05.2017 | 21:58
Hallo Libra, welche Frist, wofür, aus welchem Grund? Das haben Sie mit Ihrem Beitrag verschwiegen, eine rentenrechtliche Frage fehlt. Beruhigen Sie sich bitte erst mal und denken über den Sinn Ihres Beitrags hier noch mal nach: was will ich – Aufregung oder Hilfestellung? Und, ein med. Gutachten ist kein 'Verwaltungsakt', gegen das Sie mit Rechtsmitteln (Widerspruch/Klage) vorgehen können - es ist lediglich eine med. 'Meinungsäußerung'. Sie können natürlich sowohl gegen die ausfertigende Stelle (Reha-Klinik?) wie auch gegen die weiter beteiligte Behörde (DRV?, als Reha bewilligende Stelle?) Ihre Ansicht /Meinung /Richtigstellung /Fehlinterpretation mitteilen und ggf. um 'Richtigstellung' nachsuchen. Empfehlenswert ist auch, das Gutachten/oder bisher Teile davon mit Ihren Sie betreuenden Ärzten zu besprechen. Wenn Sie das Gutachten nun beiseite legen und vielleicht ein paar Tage Ruhe über sich kommen lassen, sich innerlich sortiert haben, werden Sie sicher mit der richtigen Frage an das Forum zurückkommen. Gruß w.
Rückseiteam 09.05.2017 | 07:28
.... Die andere Hälfte fehlt, es wurde nur jede zweite Seite geschickt.... Bitte auch die Rückseite der E-Mail lesen.
Libraam 09.05.2017 | 09:44
@ W*lfgang, herzlichen Dank für die Erklärung und Beantwortung meiner nicht gestellten Fragen.
Karl G. am 09.05.2017 | 20:39
Zitat von Groko anzeigen
Ist ja ne Riesen Geschichte - aber was ist nun die Frage an die DRV? Um was geht's denn? was für eine Frist? Schönes Ratespiel das Sie uns hier aufgeben
Vielleicht steht die Frage auf der zweiten Seite.
Vielleicht sind nicht alle so dämlich wie du?
Karl G. am 10.05.2017 | 14:03
Zitat von Groko anzeigen
Ist ja ne Riesen Geschichte - aber was ist nun die Frage an die DRV? Um was geht's denn? was für eine Frist? Schönes Ratespiel das Sie uns hier aufgeben
Vielleicht steht die Frage auf der zweiten Seite.
Vielleicht sind nicht alle so dämlich wie du?
Suchst Du Anschluss?
Nein danke. Ich muß schon genug Schmarotzer und Kostgänger mitfinanzieren, wie zum Beispiel von deiner Sorte.
Grokoam 10.05.2017 | 14:54
Zitat von Karl G. anzeigen
Vielleicht steht die Frage auf der zweiten Seite.
Vielleicht sind nicht alle so dämlich wie du?
Suchst Du Anschluss?
Nein danke. Ich muß schon genug Schmarotzer und Kostgänger mitfinanzieren, wie zum Beispiel von deiner Sorte.
Na ist mal wieder das Dosenbier alle und noch kein Geld vom Amt zu erwarten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026