Hallo, Libra,
dem Beitrag von W*lfgang schließen wir uns an. Sollten Sie einen Rentenantrag oder einen Antrag auf Reha-Leistungen gestellt haben, dient das Gutachten neben den evtl. weiteren vorliegenden medizinischen Unterlagen dazu, festzustellen, ob eine beantragte Leistung notwendig wird bzw. medizinische Voraussetzungen gegeben sind. Es ist nur ein Teil, welches dem Entscheider als Hilfestellung dient. Sollten Sie mit der Verfahrensweise bzw. mit den im Gutachten getroffenen Darstellungen nicht konform gehen, haben Sie die Möglichkeit, evtl. mit Ihrem behandelnden Arzt, sich dazu zu äußern. Wir hoffen, dass Sie dies so betrachten können, dass Sie zu einer für Sie akzeptablen Entscheidung kommen, ohne sich weiter gesundheitlich zu belasten. Dafür wünschen wir Ihnen viel Kraft!