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Experten-Antwort

Unrichtige Rentenhöhe wegen fehlerhafter Ermittlung des Gesamtleistungswertes

von Brigitte01.07.2016 | 10:36
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Hallo, folgendes Schreiben hatte ich heute in der Post: Sie erhalten volle Erwerbsminderungsrente. Die Rente wurde fehlerhaft berechnet. Im Rentenbescheid von 2015 sind in der zweiten Vergleichsbewertung 1,1713 Entgeltpunkte und 14 Monate zu viel von den Ausgangswerten abgesetzt worden. Diese Entgeltpunkte und Monate wurden bereits in der ersten Vergleichsbewertung, deren Ergebnis die Grundlage für die zweite Vergleichsbewertung bildet, abgesetzt, so dass sie in der zweiten Vergleichsbewertung nicht mehr berücksichtig werden durften. Dadurch vermindert sich der Gesamtleistungswert sowie als Folge daraus die für die Rente berücksichtigenden Entgeltpunkte. Hierdurch haben Sie zu viel Rente erhalten. Wir beabsichtigen daher, unseren Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente von 2015 gemäß § 45 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch für die Zeit ab 01.07.2016 insoweit zurückzunehmen und die Rente in richtiger Höhe zu berechnen. Hierdurch wird sich eine Minderung Ihrer Rente ergeben. Ab dem 01.07.2016 beabsichtigen wir daher monatlich xy Euro auszuzahlen (der Altbetrag zzgl. 2,8 % Erhöhung ungefähr). Von einer Rücknahme des Bescheides für die Vergangenheit und die Rückforderung der überzahlten Beträge werden wir absehen. Die Voraussetzungen für die Rücknahme des Bescheides sind erfüllt, da Ihr Vertrauen auf den Bestand des Bescheides

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

yxcvbn hat die bei Ihnen vorzunehmende Aussparung umfassend und sachgerecht dargelegt.

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11 Antworten

Brigitteam 01.07.2016 | 10:44
unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme nicht schutzwürdig ist. Insbesondere haben Sie nach unserer Kenntnis keine Vermögensdisposition getroffen, die Sie nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen können. Unsere Verpflichtung, Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben und das Recht im Interesse der Versichertengemeinschaft und der Beitragszahler richtig anzuwenden wiegt mehr als Ihr Interesse an dem Bestand des Bescheides. Bevor wir einen in Ihre Rechte eingreifenden Verwaltungsakt erlassen, geben wir Ihnen Gelegenheit sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Da ich mit diesem Schreiben überfordert war, habe ich die SB der Rentenversicherung angerufen, um es mir erklären zu lassen. Diese hat gemeint, es wäre ein Rechenfehler des Computerprogramms, das wäre halt so und sie wären doch nett, weil sie kein Geld aus der Vergangenheit zurückfordern würden. Wenn ich wollte, könnte ich mir ja den Rentenbescheid 2015 ansehen und die aufgeführten Entgeltpunkte. Trotz des Telefonats kann ich dieses Schreiben nicht nachvollziehen. Von meinen Arbeitgebern etc. wurden doch die entsprechenden Meldungen gemacht, die zu den Entgeltpunkten geführt haben. Wieso kommt es dann zu "Vergleichsbewertungen"? Soll ich das Ganze nun so hinnehmen, weil es sich ja "nur" um einen Teil der Rentenerhöhung handelt, die davon "aufgezehrt" wird oder macht es Sinn, dagegen vorzugehen? Und wie soll dieses Vorgehen dann aussehen? Nach Aussage der Mitarbeiterin sind ganz viele betroffen. Gibt es Erfahrungen hierzu. Vielen Dank.
Thronesam 01.07.2016 | 11:04
Hallo Brigitte, ich bin davon nicht betroffen. Ihr Text ist sehr verwirrend. Damit Sie auf Ihre Frage eine zufriedene Antwort bekommen , empfehle ich Ihnen eine Renten Beratungsstelle aufzusuchen und lassen Sie sich es noch einmal genau erklären. Gruß Thrones
???am 01.07.2016 | 12:06
Ihr bisheriger Rentenbescheid war falsch. Dazu können Sie zwar nichts (Fehler der DRV bzw. des Rechenprogramms???), aber die DRV kann Ihnen deswegen nicht einfach die falsch berechnete Rente weiterzahlen. Deswegen wurde für die Zukunft = ab 01.07. Ihre Rente neu berechnet. Da inklusive der Rentenanpassung die neue richtige Rentenhöhe höher ist als die bisher gezahlte, bekommen Sie die richtig berechnete Rente ausgezahlt. Für die Vergangenheit könnte die DRV Ihre Rente gar nicht neu feststellen, da Sie keinen Fehler gemacht haben und einen solchen Fehler gar nicht erkennen können. Von daher brauchen Sie dafür nicht dankbar sein, dass ist einfach geltendes Recht. Mit dem Schreiben fragt die DRV nun, ob Sie etwas gegen diese Vorgehensweise haben. Sie müssten nun geltend machen, dass Sie die volle Rentenerhöhung bereits fest eingeplant (also quasi schon ausgegeben) haben, der Verlust Sie in Schwierigkeiten bringt und Sie daran nichts mehr ändern können. Im Normalfall ist das unrealistisch. Gerade wenn das Einkommen nicht so üppig mehr ist, ist es natürlich ärgerlich, wenn die Erhöhung nicht so hoch ausfällt, wie man sich erhofft hat. Vor allem, wenn man ja wirklich für den Fehler nichts kann. Ich fürchte aber, dass Sie daran nichts ändern werden können. Falls Sie trotzdem versuchen wollen, dagegen vorzugehen, sollten Sie sich gleich Unterstützung in Form des VdK, eines Rechtsanwalts o.ä. suchen.
Kathaam 01.07.2016 | 12:13
Hallo Brigitte, bei der Festsetzung Ihrer Rente im Jahr 2015 ist es durch einen Computerfehler/Programmierfehler oä. zu einer falschen Berechnung gekommen und Ihre Rente wurde falsch (zu hoch) berechnet. Jetzt ist dieser Fehler offensichtlich aufgefallen und die RV hat ihn korrigiert. Um auch Ihren "falschen" Rentenbescheid aus dem Jahr 2015 zu korrigieren, muss eine Bescheidrücknahme nach § 45 SGB X erfolgen. Dieses ist in einer Frist von 2 Jahren für die Zukunft zulässig, wenn Sie keine Vermögensdisposition (z.B. die Aufnahme eines Kredites, Anmietung einer größeren Wohnung oä) nach Erhalt des Bescheides getroffen haben, die nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Das Schreiben, welches Sie jetzt bekommen haben, ist eine Anhörung. Das bedeutet, Ihnen wurde erstmal mitgeteilt, was beabsichtigt ist. Sie haben jetzt die Möglichkeit, dem RV-Träger mitzuteilen, warum Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind. Später werden Sie noch einen Korrekturbescheid erhalten, gegen den Sie Rechtsmittel einlegen können. Das war jetzt sehr vereinfacht ausgedrückt. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie für die Vergangenheit zu viel Geld bekommen haben und keine Rückforderung erfolgen soll. Eine Berichtigung Ihrer falschen Rentenhöhe könnten Sie nur vermeiden, wenn Sie nachweisen, dass Ihre weitere Lebensplanung mit geringfügig weniger Rente nicht möglich ist (siehe Vermögensdispostion).
yxcvbnam 01.07.2016 | 12:44
1.) Zu einer "Vergleichsbewertung" kommt es immer und ist perse nicht dazu da um Ihnen etwas wegzunehmen. 2.) Um die beitragsfreien Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf auch zu bewerten und "Entgeltpunkte" zuzuordnen, wird - VEREINFACHT gesagt - der Durchschnitt aus all Ihren Beiträgen ermittelt und dann den beitragsfreien Zeiten zugeordnet. 3.) Bei dieser Durchschnittsberechnung gibt es zwei Rechenmethoden, wobei das höhere Ergebnis dann maßgebend ist (1. Grundbewertung; 2. Vergleichsbewertung; das höhere nennt man dann Gesamtleistungsbewertung) 4.) Nun gab es zum 01.07.2014 eine relativ große Rentenreform, bei der auch die Berechnung der Vergleichsbewertung geändert wurde bzw. innerhalb der Vergleichsbewertung ein Vergleich eingeführt wurde: Wenn für die Durchschnittsbewertung beim Weglassen der letzten 4 Jahre sich ein höherer Wert ergibt, erfolgt die Vergleichsberechnung ohne diese vier Jahre. Das begründet sich darin, weil in der Regel vor einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld oder Teilzeitarbeit oder sonstige Umstände vorhanden sein könnten, die die Erwerbsminderungsrente bereits anbahnen, wobei dadurch weniger Anwartschaften erworben wurden - und daher hier der Durchschnitt sinken würde. Kompliziert Sache. Ich weiß. 5.) Nun hat man rückwirkend festgestellt, dass die Berechnung der Bewertung - zu Ihrem - Gunsten falsch gelaufen ist. Das Gesetz ist wie gesagt sehr kurzfristig zum 01.07.2014 in Kraft getreten und man konnte programmtechnisch noch nicht alle Feinheiten bzw. ungewöhnliche Fallkonstellation einbauen. 6.) Den Fehler hat man entdeckt und teilt Ihnen das mit. Man sagt Ihnen aber auch, dass man NICHT rückwirkend die zu viel gezahlten Beträge zurückfordert, weil man Ihnen nunmal nicht unterstellt, dass Sie den Fehler hätten erkennen müssen (fehlende Offensichtlichkeit bei objektiver Betrachtung). Man kann aber auch nicht den zu hoch ermittelten Betrag einfach ignorieren. Stattdessen ist es jetzt beabsichtigt eine 'Aussparung' vorzunehmen. 7.) Bei einer Aussparung wird der zu hohe Betrag solange weitergezahlt, bis der eigentlich richtige Betrag durch entsprechende Rentenanpassungen (zum 01.07. eines Jahren) übersteigt. Beispiel: a) Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.01.2015 = 1.070 EUR Eigentliche Rentenhöhe ab 01.01.2015 = 1.000 EUR Die 1.070 EUR werden solange weitergezahlt, bis der eigentliche richtige Wert den zu Unrecht gezahlten Wert übersteigt. b) Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2015 eine Rentenanpassung von 5 % gab. Das heißt Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2015 = 1.070 EUR Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2015 = 1.050 EUR (= 1.000 * 5%) Der eigentlich korrekte Betrag (wird im Hintergrund) um 5% erhöht. Er ist aber noch immer niederiger als der falsch ermittelte Betrag. Ergo werden die 1.070 EUR weiterhin gezahlt - der Betrag - weil er ja an sich falsch ist - wird aber nicht zum 01.07. angepasst. c) Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2016 eine Rentenanpassung von 5 % gab. Das heißt Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2016 = 1.070 EUR Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2016 = 1.102,50 EUR (= 1.050 * 5%) Oh, der eigentlich korrekte Betrag übersteigt - jetzt zum 01.07.2016 - den falsch ermittelten Betrag. Das heißt, im hiesigen Beispiel wird dann ab 01.07.2016 1.102,50 EUR ausgezahlt 8) Sie haben angegeben, dass der Unterschied sich bei 2,8% ergibt. Da zum 01.07.2016 die tatsächliche Rentenerhöhung 2,8% übersteigt (im Westen 4,xx% un im Osten 5,95%), kann man bereits in einem Schritt - anders als in meinem Beispiel - die Aussparung lösen. Hat aber zur Folge, dass der bisherige (falsche) Zahlbetrag nicht voll mit den üblichen Werten angepasst wird. Fazit: Es gab einen Berechnungsfehler. Diesen Fehler legt man Ihnen nicht zur Last (sonst würde man rückwirkend die überzahlten Beträge zurückfordern). Die Aussparung greift halt für die Zukunft und soll schrittweise den richtigen Zahlbetrag wiederherstellen. Bis dahin erhalten Sie dennoch den falschen - zu hohen - Betrag weiter ausgezahlt. Die Wiederherstellung wäre, so wie ich das verstanden habe - zum 01.07.2016 erreicht. Woher weiß ich das alles? Ich hab hier bei mir noch vier dieser Fälle auf dem Tisch liegen, in dem mir gesagt wurde: Es könnte sein, dass ... Fehler ... bitte prüfen.
§§-Reiteram 01.07.2016 | 13:56
Zitat von yxcvbn anzeigenausblenden
yxcvbn schrieb

1.) Zu einer "Vergleichsbewertung" kommt es immer und ist perse nicht dazu da um Ihnen etwas wegzunehmen.

2.) Um die beitragsfreien Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf auch zu bewerten und "Entgeltpunkte" zuzuordnen, wird - VEREINFACHT gesagt - der Durchschnitt aus all Ihren Beiträgen ermittelt und dann den beitragsfreien Zeiten zugeordnet.

3.) Bei dieser Durchschnittsberechnung gibt es zwei Rechenmethoden, wobei das höhere Ergebnis dann maßgebend ist (1. Grundbewertung; 2. Vergleichsbewertung; das höhere nennt man dann Gesamtleistungsbewertung)

4.) Nun gab es zum 01.07.2014 eine relativ große Rentenreform, bei der auch die Berechnung der Vergleichsbewertung geändert wurde bzw. innerhalb der Vergleichsbewertung ein Vergleich eingeführt wurde: Wenn für die Durchschnittsbewertung beim Weglassen der letzten 4 Jahre sich ein höherer Wert ergibt, erfolgt die Vergleichsberechnung ohne diese vier Jahre.

Das begründet sich darin, weil in der Regel vor einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld oder Teilzeitarbeit oder sonstige Umstände vorhanden sein könnten, die die Erwerbsminderungsrente bereits anbahnen, wobei dadurch weniger Anwartschaften erworben wurden - und daher hier der Durchschnitt sinken würde.

Kompliziert Sache. Ich weiß.

5.) Nun hat man rückwirkend festgestellt, dass die Berechnung der Bewertung - zu Ihrem - Gunsten falsch gelaufen ist.

Das Gesetz ist wie gesagt sehr kurzfristig zum 01.07.2014 in Kraft getreten und man konnte programmtechnisch noch nicht alle Feinheiten bzw. ungewöhnliche Fallkonstellation einbauen.

6.) Den Fehler hat man entdeckt und teilt Ihnen das mit.

Man sagt Ihnen aber auch, dass man NICHT rückwirkend die zu viel gezahlten Beträge zurückfordert, weil man Ihnen nunmal nicht unterstellt, dass Sie den Fehler hätten erkennen müssen (fehlende Offensichtlichkeit bei objektiver Betrachtung).

Man kann aber auch nicht den zu hoch ermittelten Betrag einfach ignorieren.

Stattdessen ist es jetzt beabsichtigt eine 'Aussparung' vorzunehmen.

7.) Bei einer Aussparung wird der zu hohe Betrag solange weitergezahlt, bis der eigentlich richtige Betrag durch entsprechende Rentenanpassungen (zum 01.07. eines Jahren) übersteigt.

Beispiel:

a)

Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.01.2015 = 1.070 EUR

Eigentliche Rentenhöhe ab 01.01.2015 = 1.000 EUR

Die 1.070 EUR werden solange weitergezahlt, bis der eigentliche richtige Wert den zu Unrecht gezahlten Wert übersteigt.

b)

Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2015 eine Rentenanpassung von 5 % gab.

Das heißt

Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2015 = 1.070 EUR

Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2015 = 1.050 EUR (= 1.000 * 5%)

Der eigentlich korrekte Betrag (wird im Hintergrund) um 5% erhöht. Er ist aber noch immer niederiger als der falsch ermittelte Betrag.

Ergo werden die 1.070 EUR weiterhin gezahlt - der Betrag - weil er ja an sich falsch ist - wird aber nicht zum 01.07. angepasst.

c) Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2016 eine Rentenanpassung von 5 % gab.

Das heißt

Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2016 = 1.070 EUR

Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2016 = 1.102,50 EUR (= 1.050 * 5%)

Oh, der eigentlich korrekte Betrag übersteigt - jetzt zum 01.07.2016 - den falsch ermittelten Betrag.

Das heißt, im hiesigen Beispiel wird dann ab 01.07.2016 1.102,50 EUR ausgezahlt

8)

Sie haben angegeben, dass der Unterschied sich bei 2,8% ergibt. Da zum 01.07.2016 die tatsächliche Rentenerhöhung 2,8% übersteigt (im Westen 4,xx% un im Osten 5,95%), kann man bereits in einem Schritt - anders als in meinem Beispiel - die Aussparung lösen. Hat aber zur Folge, dass der bisherige (falsche) Zahlbetrag nicht voll mit den üblichen Werten angepasst wird.

Fazit:

Es gab einen Berechnungsfehler. Diesen Fehler legt man Ihnen nicht zur Last (sonst würde man rückwirkend die überzahlten Beträge zurückfordern). Die Aussparung greift halt für die Zukunft und soll schrittweise den richtigen Zahlbetrag wiederherstellen. Bis dahin erhalten Sie dennoch den falschen - zu hohen - Betrag weiter ausgezahlt.

Die Wiederherstellung wäre, so wie ich das verstanden habe - zum 01.07.2016 erreicht.

Woher weiß ich das alles?

Ich hab hier bei mir noch vier dieser Fälle auf dem Tisch liegen, in dem mir gesagt wurde: Es könnte sein, dass ... Fehler ... bitte prüfen.

Wow, wirklich ausführlich und gleichzeitig für einen interessierten Laien nachvollziehbar (und korrekt) beschrieben, wie ich finde. Kompliment!! Schönes Wochenende!
Herz1952am 01.07.2016 | 14:19
...
Wow, wirklich ausführlich und gleichzeitig für einen interessierten Laien nachvollziehbar (und korrekt) beschrieben, wie ich finde. Kompliment!! Schönes Wochenende!
Das hätte ich auch genauso gut gekonnt, wie yxcbn. Er war nur schneller. Sie können sich ja mal meine Beiträge zu anderen Themen durchlesen, um sich davon zu überzeugen, dass ich ebenfalls komplexe Themen einfach darstellen kann.
Brigitteam 01.07.2016 | 14:20
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten, besonders von "yxcvbn", jetzt habe ich verstanden, wie es dazu gekommen ist. Allen ein schönes Wochenende.
Jonnyam 01.07.2016 | 18:19
...
Wow, wirklich ausführlich und gleichzeitig für einen interessierten Laien nachvollziehbar (und korrekt) beschrieben, wie ich finde. Kompliment!! Schönes Wochenende!
Dem kann ich mich voll anschließen. Und: Es gibt also doch falsche Rentenbescheide und nicht nur zugunsten meint Jonny
KSCam 01.07.2016 | 18:30
Lieber Jonny, dass es in jeder Verwaltung auch Fehler gibt, hat doch in diesem Forum noch niemand bestritten - weder ein Experte, noch irgendeiner derer, die hier hobbymäßig mitarbeiten. :)
W*lfgangam 01.07.2016 | 19:52
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, nach dem Rentenpaket 2014 und der unheimlich 'langen' Vorlaufzeit haben sich so einige Böcke in die Bescheide und auch Rentenauskünfte eingeschlichen. Die Rentenauskünfte sind leider nicht rechtsverbindlich (bis auf Vertrauensschutzaussagen), aber so manche Aussagen zu den 45 Jahren schon mal 'lustig' zu lesen/da verbiegt sich die mathematische Logik. Und, die Bescheide sind nicht wirklich 'falsch', das Berechnungsergebnis stimmt nur nicht - der 'blöde' Programmierer eben ;-) Gruß w.
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