1.) Zu einer "Vergleichsbewertung" kommt es immer und ist perse nicht dazu da um Ihnen etwas wegzunehmen.
2.) Um die beitragsfreien Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf auch zu bewerten und "Entgeltpunkte" zuzuordnen, wird - VEREINFACHT gesagt - der Durchschnitt aus all Ihren Beiträgen ermittelt und dann den beitragsfreien Zeiten zugeordnet.
3.) Bei dieser Durchschnittsberechnung gibt es zwei Rechenmethoden, wobei das höhere Ergebnis dann maßgebend ist (1. Grundbewertung; 2. Vergleichsbewertung; das höhere nennt man dann Gesamtleistungsbewertung)
4.) Nun gab es zum 01.07.2014 eine relativ große Rentenreform, bei der auch die Berechnung der Vergleichsbewertung geändert wurde bzw. innerhalb der Vergleichsbewertung ein Vergleich eingeführt wurde: Wenn für die Durchschnittsbewertung beim Weglassen der letzten 4 Jahre sich ein höherer Wert ergibt, erfolgt die Vergleichsberechnung ohne diese vier Jahre.
Das begründet sich darin, weil in der Regel vor einer Erwerbsminderungsrente Krankengeld oder Teilzeitarbeit oder sonstige Umstände vorhanden sein könnten, die die Erwerbsminderungsrente bereits anbahnen, wobei dadurch weniger Anwartschaften erworben wurden - und daher hier der Durchschnitt sinken würde.
Kompliziert Sache. Ich weiß.
5.) Nun hat man rückwirkend festgestellt, dass die Berechnung der Bewertung - zu Ihrem - Gunsten falsch gelaufen ist.
Das Gesetz ist wie gesagt sehr kurzfristig zum 01.07.2014 in Kraft getreten und man konnte programmtechnisch noch nicht alle Feinheiten bzw. ungewöhnliche Fallkonstellation einbauen.
6.) Den Fehler hat man entdeckt und teilt Ihnen das mit.
Man sagt Ihnen aber auch, dass man NICHT rückwirkend die zu viel gezahlten Beträge zurückfordert, weil man Ihnen nunmal nicht unterstellt, dass Sie den Fehler hätten erkennen müssen (fehlende Offensichtlichkeit bei objektiver Betrachtung).
Man kann aber auch nicht den zu hoch ermittelten Betrag einfach ignorieren.
Stattdessen ist es jetzt beabsichtigt eine 'Aussparung' vorzunehmen.
7.) Bei einer Aussparung wird der zu hohe Betrag solange weitergezahlt, bis der eigentlich richtige Betrag durch entsprechende Rentenanpassungen (zum 01.07. eines Jahren) übersteigt.
Beispiel:
a)
Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.01.2015 = 1.070 EUR
Eigentliche Rentenhöhe ab 01.01.2015 = 1.000 EUR
Die 1.070 EUR werden solange weitergezahlt, bis der eigentliche richtige Wert den zu Unrecht gezahlten Wert übersteigt.
b)
Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2015 eine Rentenanpassung von 5 % gab.
Das heißt
Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2015 = 1.070 EUR
Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2015 = 1.050 EUR (= 1.000 * 5%)
Der eigentlich korrekte Betrag (wird im Hintergrund) um 5% erhöht. Er ist aber noch immer niederiger als der falsch ermittelte Betrag.
Ergo werden die 1.070 EUR weiterhin gezahlt - der Betrag - weil er ja an sich falsch ist - wird aber nicht zum 01.07. angepasst.
c) Der einfachhalthalber sagen wir, dass es zum 01.07.2016 eine Rentenanpassung von 5 % gab.
Das heißt
Ursprünglich Rentenhöhe zum 01.07.2016 = 1.070 EUR
Eigentliche Rentenhöhe ab 01.07.2016 = 1.102,50 EUR (= 1.050 * 5%)
Oh, der eigentlich korrekte Betrag übersteigt - jetzt zum 01.07.2016 - den falsch ermittelten Betrag.
Das heißt, im hiesigen Beispiel wird dann ab 01.07.2016 1.102,50 EUR ausgezahlt
8)
Sie haben angegeben, dass der Unterschied sich bei 2,8% ergibt. Da zum 01.07.2016 die tatsächliche Rentenerhöhung 2,8% übersteigt (im Westen 4,xx% un im Osten 5,95%), kann man bereits in einem Schritt - anders als in meinem Beispiel - die Aussparung lösen. Hat aber zur Folge, dass der bisherige (falsche) Zahlbetrag nicht voll mit den üblichen Werten angepasst wird.
Fazit:
Es gab einen Berechnungsfehler. Diesen Fehler legt man Ihnen nicht zur Last (sonst würde man rückwirkend die überzahlten Beträge zurückfordern). Die Aussparung greift halt für die Zukunft und soll schrittweise den richtigen Zahlbetrag wiederherstellen. Bis dahin erhalten Sie dennoch den falschen - zu hohen - Betrag weiter ausgezahlt.
Die Wiederherstellung wäre, so wie ich das verstanden habe - zum 01.07.2016 erreicht.
Woher weiß ich das alles?
Ich hab hier bei mir noch vier dieser Fälle auf dem Tisch liegen, in dem mir gesagt wurde: Es könnte sein, dass ... Fehler ... bitte prüfen.