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Experten-Antwort

Unterschied Versicherung an Eides Satt - Zeugenerklärung

von Alexander23.06.2015 | 15:11
1530 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, kann mir jemand den Unterschied erklären? Dies betrifft die Formular V125 + V120. Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexander,

Ihre Anfrage wurde ja inzwischen bereits beantwortet.

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4 Antworten

Jonasam 23.06.2015 | 15:42
Hallo Alexander, eine Versicherung an Eides Statt wird von Ihnen selbst abgegeben. eine Zeugenerklärung gibt ein Dritter (Zeuge) ab. In manchen Fallgestaltungen ist eine Zeugenaussage möglich, aber eine Versicherung an Eides Statt nicht. Zeugenaussagen und eidesstattliche Versicherungen sind aber immer das letzte Mittel der Glaubhaftmachung. MfG Jonas
Alexanderam 23.06.2015 | 15:52
Danke Jonas, im Formular "Versicherung an Eides Statt" V125 sind Angaben zur Person des Erklärenden und Angaben zur Person des Versicherten zu machen. Das kann/darf also die gleiche Person sein?
W*lfgangam 23.06.2015 | 21:49
Hallo Alexander, in welchem Zusammenhang/Glaubhaftmachung welcher Zeiten wäre die EidVers/die Zeugenerklärung vorgesehen? Ihrem Namen entnehmend, könnte es sich um russ./UdSSR-Zeiten handeln. 'Fremde Personen' sollten daher die Zeugenerklärung als erstes Mittel der Glaubhaftmachung verwenden - die erklären damit bereits die Bereitschaft, die Daten/Angaben im Rahmen einer EidVers zu wiederholen - letztendlich werden die Angaben nicht 'glaubwürdiger'/schlüssiger, wenn sie statt als Zeugenerklärung als EidVers abgegeben werden. In beiden Fällen hilft die nächste Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, eine inhaltlich 'verwertbare' Erklärung abzugeben und weist auch auf rechtliche Folgen einer Falscherklärung hin. Gruß w. ...letztendlich kann jede/r eine EidVers abgeben, wenn er/sie nur oben auf eine leeres Blatt 'Eidesstattliche Versicherung' draufschreibt ...muss sich allerdings über etwaige rechtlichen Konsequenzen bei bewusster Falschaussage bewusst sein.
Alexanderam 24.06.2015 | 06:44
Ja, es geht um FRG-Zeiten. Danke für die hilfreichen Antworten ;-)
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