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Unterschied zwischen Arbeitsmarktrente und Erwerbsminderungsrente?

von Anna31.07.2021 | 12:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten! 1. Was ist der Unterschied zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Arbeitsmarktrente? 2. Unter welchen Voraussetzungen erhält man die jeweilige Rente? 3. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente steht in der Renteninformation, jedoch nicht die Höhe der Arbeitsmarktrente. Wie hoch ist die Arbeitsmarktrente? 4. Die Erwerbsminderungsrente ist laut Renteninformation niedriger als das ALG 2. Gibt es eine Art Aufstockung auf Höhe der Erwerbsminderungsrente? Falls ja, wer bezahlt die Aufstockung? 5. Ein Amtsarzt, hat mich im Auftrag des Jobcenters untersucht und festgestellt, dass ich 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ich möchte jedoch keine der beiden Renten, sondern lieber entsprechend dem Gutachten arbeiten und bemühe mich sehr um einen entsprechenden Arbeitsplatz. Das Jobcenter hat keine passenden Stellenangebote und will mich aus dem ALG 2 rausdrängen. Kann das Jobcenter selbst, für mich, gegen meinen Willen, eine der beiden Renten, bei der DRV beantragen? Falls ja, welche der beiden Renten? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüsse Anna

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33 Antworten

Annaam 31.07.2021 | 12:21
Entschuldigung, ich habe Frage 4 verkehrt gestellt. Die Erwerbsminderungsrente ist laut Renteninformation niedriger als das ALG 2. Gibt es eine Art Aufstockung auf Höhe des ALG 2? Falls ja, wer bezahlt die Aufstockung? Viele Grüsse Anna
Siehe hieram 31.07.2021 | 13:16
Hallo Anna, eine 'Arbeitsmarktrente' ist keine eigene Rentenart. Ein Anspruch auf - volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer unter drei stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich - auf halbe EM-Rente nur, wer bis unter sechs Stunden täglich/bis unter 30 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig ist. Diese 'halbe' EM-Rente kann als volle EM-Rente bezahlt werden, wenn der 'allgemeine Arbeitsmarkt (Teilzeit) als verschlossen' gilt. Das nennt man dann 'Arbeitsmarktrente'. Diese wäre also ca. so hoch, wie es in Ihrer Renteninformation unter 'Erwerbsminderungsrente' steht (ca., weil es dann auch darauf ankommt, ab wann Erwerbsminderung vorliegt, dies könnte auch rückwirkend, also vor dieser Renteninformation sein, dann ändern sich die Beträge). Und wird seitens der Rentenversicherung dann aber nicht weiter aufgestockt. Hier hätten Sie dann evtl. Anspruch auf Wohngeld oder auf Aufstockung durch das Amt für Grundsicherung. Ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, kann verbindlich nur die DRV feststellen. Das Gutachten des Jobcenters kann allerdings dazu führen, dass das Jobcenter Sie zunächst auffordern kann, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem sollten Sie dann Folge leisten. Nur wenn Sie sich rigoros weigern, kann das Jobcenter auch selbst veranlassen, dass die DRV eine Erwerbsminderung feststellt. Diesen Antrag können Sie aber auch selbst stellen (müssen also nicht warten, bis Sie dazu aufgefordert werden). Und wenn Sie sich selbst eigentlich noch arbeitsfähig fühlen und auch arbeiten wollen, kann dies durchaus auch eine Möglichkeit sein, Sie wieder fit zu machen. Bzw. im Rahmen der Reha auch einen evtl. weiteren Bedarf festzustellen (z.B. anschließende berufliche Reha). Lassen Sie sich also noch mal ausführlicher bei Ihrer zuständigen DRV (persönlich/telefonisch) beraten. Schönes Wochenende und alles Gute!
Uschiam 31.07.2021 | 13:26
Das kommt ganz darauf an, wie es sich verhält. Erhalten Sie eine volle EM-Rente aus medizinischen Gründen, stockt das Sozialamt auf. Bei einer Teilweisen EM-Rente oder der Arbeitsmarkrente(die Ihnen @Siehe hier erklärt hat) verbleiben Sie beim Jobcenter. Bedenken Sie auch, dass Sie gewisse Beitragszeiten (3/5 Belegung) für die EM-Rente haben müssen. Dennoch, wenn diese fehlen, kann die Rentenversicherung I. A. des Jobcenters eine Erwerbsminderung feststellen. Dann würden Sie statt Alg 2 Grundsicherung erhalten.
Annaam 31.07.2021 | 15:39
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Anna,

eine 'Arbeitsmarktrente' ist keine eigene Rentenart.

Ein Anspruch auf

- volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer unter drei stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich

- auf halbe EM-Rente nur, wer bis unter sechs Stunden täglich/bis unter 30 Stunden wöchentlich

auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig ist.

Diese 'halbe' EM-Rente kann als volle EM-Rente bezahlt werden, wenn der 'allgemeine Arbeitsmarkt (Teilzeit) als verschlossen' gilt. Das nennt man dann 'Arbeitsmarktrente'.

Diese wäre also ca. so hoch, wie es in Ihrer Renteninformation unter 'Erwerbsminderungsrente' steht (ca., weil es dann auch darauf ankommt, ab wann Erwerbsminderung vorliegt, dies könnte auch rückwirkend, also vor dieser Renteninformation sein, dann ändern sich die Beträge).

Und wird seitens der Rentenversicherung dann aber nicht weiter aufgestockt. Hier hätten Sie dann evtl. Anspruch auf Wohngeld oder auf Aufstockung durch das Amt für Grundsicherung.

Ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, kann verbindlich nur die DRV feststellen. Das Gutachten des Jobcenters kann allerdings dazu führen, dass das Jobcenter Sie zunächst auffordern kann, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem sollten Sie dann Folge leisten.

Nur wenn Sie sich rigoros weigern, kann das Jobcenter auch selbst veranlassen, dass die DRV eine Erwerbsminderung feststellt.

Diesen Antrag können Sie aber auch selbst stellen (müssen also nicht warten, bis Sie dazu aufgefordert werden). Und wenn Sie sich selbst eigentlich noch arbeitsfähig fühlen und auch arbeiten wollen, kann dies durchaus auch eine Möglichkeit sein, Sie wieder fit zu machen. Bzw. im Rahmen der Reha auch einen evtl. weiteren Bedarf festzustellen (z.B. anschließende berufliche Reha).

Lassen Sie sich also noch mal ausführlicher bei Ihrer zuständigen DRV (persönlich/telefonisch) beraten.

Schönes Wochenende und alles Gute!

Hallo liebe Experten! 1. Was ist der Unterschied zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Arbeitsmarktrente? 2. Unter welchen Voraussetzungen erhält man die jeweilige Rente? 3. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente steht in der Renteninformation, jedoch nicht die Höhe der Arbeitsmarktrente. Wie hoch ist die Arbeitsmarktrente? 4. Die Erwerbsminderungsrente ist laut Renteninformation niedriger als das ALG 2. Gibt es eine Art Aufstockung auf Höhe der Erwerbsminderungsrente? Falls ja, wer bezahlt die Aufstockung? 5. Ein Amtsarzt, hat mich im Auftrag des Jobcenters untersucht und festgestellt, dass ich 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ich möchte jedoch keine der beiden Renten, sondern lieber entsprechend dem Gutachten arbeiten und bemühe mich sehr um einen entsprechenden Arbeitsplatz. Das Jobcenter hat keine passenden Stellenangebote und will mich aus dem ALG 2 rausdrängen. Kann das Jobcenter selbst, für mich, gegen meinen Willen, eine der beiden Renten, bei der DRV beantragen? Falls ja, welche der beiden Renten? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüsse Anna
Hallo Anna, eine 'Arbeitsmarktrente' ist keine eigene Rentenart. Ein Anspruch auf - volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer unter drei stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich - auf halbe EM-Rente nur, wer bis unter sechs Stunden täglich/bis unter 30 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig ist. Diese 'halbe' EM-Rente kann als volle EM-Rente bezahlt werden, wenn der 'allgemeine Arbeitsmarkt (Teilzeit) als verschlossen' gilt. Das nennt man dann 'Arbeitsmarktrente'. Diese wäre also ca. so hoch, wie es in Ihrer Renteninformation unter 'Erwerbsminderungsrente' steht (ca., weil es dann auch darauf ankommt, ab wann Erwerbsminderung vorliegt, dies könnte auch rückwirkend, also vor dieser Renteninformation sein, dann ändern sich die Beträge). Und wird seitens der Rentenversicherung dann aber nicht weiter aufgestockt. Hier hätten Sie dann evtl. Anspruch auf Wohngeld oder auf Aufstockung durch das Amt für Grundsicherung. Ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, kann verbindlich nur die DRV feststellen. Das Gutachten des Jobcenters kann allerdings dazu führen, dass das Jobcenter Sie zunächst auffordern kann, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem sollten Sie dann Folge leisten. Nur wenn Sie sich rigoros weigern, kann das Jobcenter auch selbst veranlassen, dass die DRV eine Erwerbsminderung feststellt. Diesen Antrag können Sie aber auch selbst stellen (müssen also nicht warten, bis Sie dazu aufgefordert werden). Und wenn Sie sich selbst eigentlich noch arbeitsfähig fühlen und auch arbeiten wollen, kann dies durchaus auch eine Möglichkeit sein, Sie wieder fit zu machen. Bzw. im Rahmen der Reha auch einen evtl. weiteren Bedarf festzustellen (z.B. anschließende berufliche Reha). Lassen Sie sich also noch mal ausführlicher bei Ihrer zuständigen DRV (persönlich/telefonisch) beraten. Schönes Wochenende und alles Gute!
Hallo siehe hier, hallo Uschi, vielen Dank für eure Hilfe! "Zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes": Ist der Arbeitsmarkt zur Zeit verschlossen? Falls ja, in ganz Deutschland und für alle Berufe? Oder kann das jedes Jobcenter vor Ort selbst bestimmen, ob der Arbeitsmarkt zur Zeit verschlossen ist? "Zur evtl. Aufforderung Antrag auf Reha zu stellen": Das Jobcenter hat mich nicht aufgefordert, einen Antrag auf Reha zu stellen. Statt dessen hat mir das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich unterschreiben sollte. In der Eingliederungsvereinbarung steht sinngemäß drin, dass ich die Erwerbsminderungsrente, die mir auf Grund des Gutachtens des Amtsarztes zusteht, beantragen soll. Diese Eingliederungsvereinbarung habe ich nicht unterschrieben. Für mich, zwei sehr wichtige Kernfragen dazu: 1. Darf das Jobcenter, trotz meiner fehlenden Unterschrift, die Erwerbsminderungsrente für mich, überhaupt bei der DRV beantragen? 2. Falls ja, darf die DRV dann diesen Antrag, ohne meine Unterschrift, überhaupt bearbeiten? Viele Grüsse Anna
Siehe hieram 31.07.2021 | 16:17
Ja, das Jobcenter kann, gemäß § 5 Abs. 3 S. 1 SGB II: „Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen.“ Wenn Sie also aufgefordert wurden/werden, eine EM-Rente zu beantragen, kann das Jobcenter dies sonst auch für Sie machen. Aber auch hier gilt: Es schadet Ihnen ja prinzipiell nicht, wenn Sie diesen Antrag stellen. Denn zunächst einmal wird dann ja überhaupt festgestellt, ob Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind. Und genau das entscheidet eben NICHT das Jobcenter, sondern die DRV. Und hier kann es dann sein, das diese zunächst dann eine Reha für notwendig hält. Was oft auch der Fall ist ('Reha vor Rente'), aber auch entfallen kann, wenn Ihre gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend sind, dass eine Reha die voraussichtlich auch nicht verhindert/vermindert. Es kann aber auch sein, dass die DRV Sie für NICHT erwerbsgemindert hält. Das muss dann auch das Jobcenter akzeptieren, 'egal' was der Amtsarzt dann für anderer Meinung war. Und auch ob der Arbeitsmarkt verschlossen ist, stellt nicht das Jobcenter fest, sondern die übergeordnete Agentur für Arbeit zusammen mit der DRV. Hier kommt es aber u.a. auch darauf an, WAS Sie noch arbeiten könnten. Hier pauschal im Vorweg eine Auskunft zu geben, ist für Sie nicht hilfreich. So ein Rentenantrag kann sich auch über mehrere Monate hinziehen, bis dahin könnte auch ein heute verschlossener Arbeitsmarkt als nicht mehr verschlossen gelten. Das wird zeitnah beurteilt, nicht pauschal. Gehen Sie also den Weg mit dem für Sie geringsten Widerstand, also kein Stress mit dem Jobcenter! Stellen Sie einfach den Antrag und warten das Ergebnis ab. Bis zu einer Entscheidung haben Sie dann auf jeden Fall weiterhin Anspruch auf ALGII. Und wenn Sie nicht oder nur halb erwerbsgemindert sind, bleiben Sie auch weiter dort (siehe Hinweis von @Uschi). Oder es wird festgestellt, dass eine weiterführende berufliche Reha Ihnen doch auch helfen kann. Die Antragsunterlagen finden Sie hier* und könnten diese ja schon mal anschauen, damit Sie wissen, was an Fragen auf Sie zukommt. Und wenn das Jobcenter meint, sie müssen den stellen, dann müssen die Ihnen übrigens auch beim Ausfüllen helfen. Achten Sie aber dann bitte auf jeden Fall darauf, dass nicht das Jobcenter nur ein Exemplar hat, sondern Sie auch eine Antragskopie erhalten. * https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Bärbel0862am 31.07.2021 | 17:08
Hallo, ich habe eine kurze Frage dazu. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente (Arbeitsmarktrente?) bekommt man doch den hälftigen Betrag, richtig. Und dazu bekommt man auch die Hälfte vom Arbeitslosengeld oder hab ich das falsch verstanden?
Schadeam 31.07.2021 | 18:29
Hier sieht es ganz so aus als ob die liebe @Anna nur darauf aus ist weiter das Geld vom JC zu erhalten aber dafür nichts tun will. Sie sagt zwar dass Sie arbeiten will, in den ganzen Beiträgen schreibt sie aber nichts von Behühung um Arbeit. Nein sie will keine Vereinbarung unterschreiben, sie will auch keine Rente beantragen und wohl auch keine Reha, sonst hätte sie das längst tun können. Nach dem Eindruck den ich habe gehts hier nur darum die Rechte und Pflichten des JC zu hinterfragen aber nie um eigene Pflichten. Aber vielleicht täusche ich mich ja auch. Wenn Anna arbeiten will und kann soll sie "auf die eigenen Füße stehen´2 und alles tun einen Joch zu suchen. Oder sie soll halt Reha oder Rente beantragen - ein gestellter Antrag heißt ja noch lange nicht dass der auch bewilligt wird. Und wenn ein Gutachter des JC von 3-6 Stunden spricht, heißt das noch lange nicht dass die DRV Ärzte dies ebenso sehen. Vielleicht stellen die auch fest dass leichte Arbeiten ganztags möglich sind und es gibt keine Leistung von der DRV.
Susiam 31.07.2021 | 17:46
Ich habe es so verstanden, bei der Arbeitsmarktrente bekommt man statt der halben EMR die volle EMR von der DRV und aufstockendes ALG 2 vom Jobcenter. Beispiel: 800 € ALG 2 vor der Arbeitsmarktrente 650 € Arbeitsmarktrente von der DRV und aufstockend 150 € ALG 2 vom Jobcenter = in Summe wieder 800 €, wie vorher Was ich noch nicht so richtig verstanden habe ist, wann ein Arbeitsmarkt verschlossen ist. Ist das bei jedem Beruf anders? Ist das bei jedem Jobcenter anders?
unglaublicham 31.07.2021 | 21:14
@Schade, was ist mit Ihnen los? Sich erst im Ton vergreifen und dann noch scharf rechts abbiegen?
Schadeam 31.07.2021 | 22:35
Rente will sie wohl nicht, sie hat ja geschrieben die wäre weniger als ALG II. Aber ich glaube sie will sich halt um jede Verpflichtung rumdrücken, die ihr das JC auferlegt und bringt wohl jedes Mal gesundheitliche Argumente an wenn es dort ums Thema Arbeit geht (sonst würde das JC sie ja gar nicht zum Arzt schicken)? PS: Wo habe ich mich im Ton vergriffen?
Schlaubiam 01.08.2021 | 15:27
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
Und wenn ein Gutachter des JC von 3-6 Stunden spricht, heißt das noch lange nicht dass die DRV Ärzte dies ebenso sehen.
Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen. Und eine EMRente ist nie sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung jederzeit stattfinden kann...
Nichts verstanden?am 01.08.2021 | 16:32
Zitat von BEWEISE bitte anzeigenausblenden
Und wenn ein Gutachter des JC von 3-6 Stunden spricht, heißt das noch lange nicht dass die DRV Ärzte dies ebenso sehen.
Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.
Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?
Es ist und bleibt immer eine Einzefallentscheidung und dass der sozialmedizinische Dienst nach der Entscheidung des Jobcenters geht ist nichts als Unsinn. Wo bitte kann man d a s seriös nachlesen? Nichts von anderen fordern, was man selber nicht erbringen kann, sonst wird es peinlich.
BEWEISE bitteam 01.08.2021 | 16:19
Zitat von Schlaubi anzeigenausblenden
Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.
Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?
Frankam 01.08.2021 | 17:05
Zitat von Nichts verstanden? anzeigenausblenden
Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.
Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?
Es ist und bleibt immer eine Einzefallentscheidung und dass der sozialmedizinische Dienst nach der Entscheidung des Jobcenters geht ist nichts als Unsinn.
Ihre Antwort ist Unsinn. Bei mir hat die DRV, die Entscheidung vom Amtsarzt des Jobcenters übernommen. Das der sozialmedizinische Dienst, nach der Entscheidung des Jobcenters geht, ist also kein Unsinn.
Janam 01.08.2021 | 18:26
Es scheint wohl beides möglich. Mal übernimmt die DRV, die Gutachten der Amtsärzte vom Jobcenter und mal nicht. Kann bitte ein Experte der DRV (oder auch ein "sonstiger" Experte) mitteilen, in wie viel Prozent der Fälle, die DRV, die Gutachten der Amtsärzte vom Jobcenter übernimmt? Bei den "sonstigen" Experten, wenn möglich, bitte mit verlinkter Quellenangabe, zum nachlesen.
Peter T.am 01.08.2021 | 19:07
Hier können Sie sich alles inkl. der Anweisungen durchlesen. Die Erwerbsfähigkeit wird von der RV festgestellt. Wenn dort eine Entscheidung getroffen wurde, ist diese für alle anderen Behörden verbindlich Die DRV prüft in der Regel immer noch einmal nach. Denn z. B. beim AlG1 nach Nahtlosigkeit geht es in der Regel längstens für 1 bis 2 Jahre (je nach Alter), bezahlt, bis zur Entscheidung der DRV über den Antrag zur Reha/Rente. Wobei zumeist auf Aktenlage entschieden wird. Bei der DRV wird dann ganz explizit, zumeist mit Reha/Gutachter detailliert geprüft, gerade auch wegen Einschränkungen, die dann beim Verweis auf eine Stelle, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, Anwendung findet. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Erwerbsf%C3%A4higkeit
KSCam 01.08.2021 | 19:23
Einen DRV mitarbeiter wird es "nicht die Bohne interessieren" in wieviel Fällen Gutachter vom JC zum gleichen Ergebnis kommen wie Gutachter der DRV. Falls es solche Statistiken überhaupt gibt, sind die im Einzelfall völlig uninteressant. Stelle mir gerade vor jemand argumentiert im Sinne der Rente "er muss Rente bekommen weil der Gutachter des JC das so sieht und in 73,398% all dieser Fälle die DRV das so übernommen hat". Wäre doch doof so zu argumentieren, oder? Es geht immer um die individuellen Einschräänkungen und nicht um Statistikkram. Aber diese Statistikfragen scheinen einigen Foristen derzeit unheimlich wichtig zu sein - ich weiß nicht warum.
Was soll das bringen?am 01.08.2021 | 20:07
Es wäre mal interessant zu erfahren, wofür eine derartige Statistik (die es vermutlich gar nicht gibt) im Einzelfall gut sein soll. Das wissen die User, die gern eine entsprechende Statistik hätten, vermutlich selber nicht.
W°lfgangam 02.08.2021 | 21:55
Zitat von Jürgen anzeigenausblenden
...wenn das Thema nicht so ernst wäre, würde ich mich jetzt schlapplachen - FAZIT: Amtsarzt ./. Sozialmediziner DRV = grundsätzlich Ablehnung ...da steht ja auch fast NIX in den Gutachten vom Amtsarzt drin ;-) Ihr Beitrag war wohl sicher als Joke zu verstehen/haben die Smileys vergessen ;-)) Gruß w.
Frankam 02.08.2021 | 23:07
Bei mir hat die DRV das Gutachten vom Amtsarzt übernommen.
Tataam 04.08.2021 | 11:43
Da die Rente in dem Fall eine vorrangige Leistung wäre, sind Sie verpflichtet, diese zu beantragen. Tun Sie es nicht, kann das Alg2 wegen fehlender Mitwirkung versagt werden. Sollte die DRV Ihnen die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gewähren, kann sie beim Jobcenter aufgestockt werden. Wenn die DRV befindet, dass keine Erwerbsminderung vorliegt, ist diese Entscheidung für das Jobcenter bindend.
Codoam 04.08.2021 | 11:06
Hier sieht es ganz so aus als ob die liebe @Anna nur darauf aus ist weiter das Geld vom JC zu erhalten aber dafür nichts tun will.
Warum sollte Sie arbeiten, wenn´s gut Geld für´s Nixtun gibt?
Nun ja, es gibt "ein bisschen Geld". Damit fühlen sich nur die wohl, welche nur immer Niedriglöhner waren oder seit Jahren auf Staatskosten leben und nichts anderes kennen. Gut Geld ist was anderes!
Juleam 04.08.2021 | 12:47
Bei mir hat die DRV das Gutachten vom Amtsarzt übernommen.
Na klar doch!
Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß Jule
Juleam 04.08.2021 | 13:21
Zitat von Tata anzeigenausblenden
Bei mir hat die DRV das Gutachten vom Amtsarzt übernommen.
Na klar doch!
Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß Jule
Das ist aber tatsächlich eher die Ausnahme als die Regel. Meine 11-jährige Berufserfahrung als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter zeigt eher das Gegenteil. Die DRV kommt gefühlt fast immer zu dem gegenteiligen Ergebnis.
Bin auch sehr froh darüber, daß es, so geklappt hat. Allerdings muss ich sagen, daß meine Einschränkungen und Beschwerden nach der Reha viel schlimmer wurden... 60 % Schwerbehindert und, Pflegestufe 2, und natürlich sehr sehr viele Arztberichte. Ich musste nicht mal zu einem Gutachter. Die DRV hat mir wirklich keine Probleme bereitet und dafür bin ich auch sehr dankbar. Jule
Tataam 04.08.2021 | 13:00
Zitat von Jule anzeigenausblenden
Na klar doch!
Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß Jule
Das ist aber tatsächlich eher die Ausnahme als die Regel. Meine 11-jährige Berufserfahrung als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter zeigt eher das Gegenteil. Die DRV kommt gefühlt fast immer zu dem gegenteiligen Ergebnis.
Peter T.am 04.08.2021 | 14:38
Hier muss man noch anmerken, ein Gutachten übernehmen und ein eigenes erstellen und zum gleichen Ergebnis kommen, sind ein großer Unterschied. Die DRV wird eigentlich immer eigene Anstrengungen unternehmen, um die Erwerbsfähigkeit zu prüfen. Ob ein Gutachten "übernommen" wird, kann man nur prüfen, wenn man sich beide zukommen lässt und die Inhalte studiert. Also nur weil die DRV auch unter 3 Stunden feststellt, heißt nicht, es wäre ohne das Gutachten vom ÄD zu einer anderen Meinung gekommen...
Helgaam 04.08.2021 | 14:46
Warum . Stellen Sie keinen Rentenantrag? . Warum möchten Sie keine Reha? Es heisst ja, Reha vor Rente! Also machen Sie doch erst mal eine Reha. Hier können Sie sich auch beraten lassen. Und dann halt einen Rentenantrag stellen. Entwerder kommt eine voll, eine halbe EMR raus, oder eine volle als Arbeitsmarktrente! Oder halt einen Teilzeitjob suchen. Man kann in Deutschland stolz sein, dass es so viele Leistungen gibt!
Peter T.am 04.08.2021 | 16:53
Ich würde eher darauf achten, wie viele EM Renten denn in anderen Ländern gestellt werden? Da hier viele Anträge gestellt werden, weil es mehr Geld als H4 gibt oder weil die Ratschläge kommen, du bist länger AU, dir steht eine EMR zu, dann kommt es natürlich auch zu vielen Ablehnungen. Wenn es aber nur wenig Geld geben würde, dann würde es auch weniger Anträge geben und nur die wirklich nicht mehr "können" auch einen Antrag stellen und ihn dann auch sicherlich öfter bewilligt bekommen. Meine Meinung dazu...
Angelaam 04.08.2021 | 15:56
Man kann in Deutschland stolz sein, dass es so viele Leistungen gibt!
Dafür im europäischen Vergleich einen der schwersten Zugänge zur Invalidenrente!
Wieviel Tausende "Invalidenrenten" hast Du denn Europaweit überprüft?
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