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Hallo siehe hier, hallo Uschi, vielen Dank für eure Hilfe! "Zur Verschlossenheit des Arbeitsmarktes": Ist der Arbeitsmarkt zur Zeit verschlossen? Falls ja, in ganz Deutschland und für alle Berufe? Oder kann das jedes Jobcenter vor Ort selbst bestimmen, ob der Arbeitsmarkt zur Zeit verschlossen ist? "Zur evtl. Aufforderung Antrag auf Reha zu stellen": Das Jobcenter hat mich nicht aufgefordert, einen Antrag auf Reha zu stellen. Statt dessen hat mir das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, die ich unterschreiben sollte. In der Eingliederungsvereinbarung steht sinngemäß drin, dass ich die Erwerbsminderungsrente, die mir auf Grund des Gutachtens des Amtsarztes zusteht, beantragen soll. Diese Eingliederungsvereinbarung habe ich nicht unterschrieben. Für mich, zwei sehr wichtige Kernfragen dazu: 1. Darf das Jobcenter, trotz meiner fehlenden Unterschrift, die Erwerbsminderungsrente für mich, überhaupt bei der DRV beantragen? 2. Falls ja, darf die DRV dann diesen Antrag, ohne meine Unterschrift, überhaupt bearbeiten? Viele Grüsse AnnaHallo liebe Experten! 1. Was ist der Unterschied zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Arbeitsmarktrente? 2. Unter welchen Voraussetzungen erhält man die jeweilige Rente? 3. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente steht in der Renteninformation, jedoch nicht die Höhe der Arbeitsmarktrente. Wie hoch ist die Arbeitsmarktrente? 4. Die Erwerbsminderungsrente ist laut Renteninformation niedriger als das ALG 2. Gibt es eine Art Aufstockung auf Höhe der Erwerbsminderungsrente? Falls ja, wer bezahlt die Aufstockung? 5. Ein Amtsarzt, hat mich im Auftrag des Jobcenters untersucht und festgestellt, dass ich 3 bis unter 6 Stunden täglich arbeiten kann. Ich möchte jedoch keine der beiden Renten, sondern lieber entsprechend dem Gutachten arbeiten und bemühe mich sehr um einen entsprechenden Arbeitsplatz. Das Jobcenter hat keine passenden Stellenangebote und will mich aus dem ALG 2 rausdrängen. Kann das Jobcenter selbst, für mich, gegen meinen Willen, eine der beiden Renten, bei der DRV beantragen? Falls ja, welche der beiden Renten? Vorab vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüsse AnnaHallo Anna, eine 'Arbeitsmarktrente' ist keine eigene Rentenart. Ein Anspruch auf - volle Erwerbsminderungsrente hat nur, wer unter drei stunden täglich/unter 15 Stunden wöchentlich - auf halbe EM-Rente nur, wer bis unter sechs Stunden täglich/bis unter 30 Stunden wöchentlich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig ist. Diese 'halbe' EM-Rente kann als volle EM-Rente bezahlt werden, wenn der 'allgemeine Arbeitsmarkt (Teilzeit) als verschlossen' gilt. Das nennt man dann 'Arbeitsmarktrente'. Diese wäre also ca. so hoch, wie es in Ihrer Renteninformation unter 'Erwerbsminderungsrente' steht (ca., weil es dann auch darauf ankommt, ab wann Erwerbsminderung vorliegt, dies könnte auch rückwirkend, also vor dieser Renteninformation sein, dann ändern sich die Beträge). Und wird seitens der Rentenversicherung dann aber nicht weiter aufgestockt. Hier hätten Sie dann evtl. Anspruch auf Wohngeld oder auf Aufstockung durch das Amt für Grundsicherung. Ob Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, kann verbindlich nur die DRV feststellen. Das Gutachten des Jobcenters kann allerdings dazu führen, dass das Jobcenter Sie zunächst auffordern kann, einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem sollten Sie dann Folge leisten. Nur wenn Sie sich rigoros weigern, kann das Jobcenter auch selbst veranlassen, dass die DRV eine Erwerbsminderung feststellt. Diesen Antrag können Sie aber auch selbst stellen (müssen also nicht warten, bis Sie dazu aufgefordert werden). Und wenn Sie sich selbst eigentlich noch arbeitsfähig fühlen und auch arbeiten wollen, kann dies durchaus auch eine Möglichkeit sein, Sie wieder fit zu machen. Bzw. im Rahmen der Reha auch einen evtl. weiteren Bedarf festzustellen (z.B. anschließende berufliche Reha). Lassen Sie sich also noch mal ausführlicher bei Ihrer zuständigen DRV (persönlich/telefonisch) beraten. Schönes Wochenende und alles Gute!
Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen. Und eine EMRente ist nie sicher. Nicht einmal nach der Bewilligung, da eine Überprüfung jederzeit stattfinden kann...Und wenn ein Gutachter des JC von 3-6 Stunden spricht, heißt das noch lange nicht dass die DRV Ärzte dies ebenso sehen.Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Es ist und bleibt immer eine Einzefallentscheidung und dass der sozialmedizinische Dienst nach der Entscheidung des Jobcenters geht ist nichts als Unsinn. Wo bitte kann man d a s seriös nachlesen? Nichts von anderen fordern, was man selber nicht erbringen kann, sonst wird es peinlich.Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.Und wenn ein Gutachter des JC von 3-6 Stunden spricht, heißt das noch lange nicht dass die DRV Ärzte dies ebenso sehen.Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!
Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.
Ihre Antwort ist Unsinn. Bei mir hat die DRV, die Entscheidung vom Amtsarzt des Jobcenters übernommen. Das der sozialmedizinische Dienst, nach der Entscheidung des Jobcenters geht, ist also kein Unsinn.Es ist und bleibt immer eine Einzefallentscheidung und dass der sozialmedizinische Dienst nach der Entscheidung des Jobcenters geht ist nichts als Unsinn.Seltenste Fälle = wie viel Prozent bitte KONKRET? Und wo bitte können wir das "seriös" nachlesen?Haben Sie überlesen, dass es sich bei dem Gutachter des JC, um einen AMTSARRZT handelt? Wieso sollten es die DRV Ärzte anders sehen? In der Regel übernehmen die DRV Ärzte dankbar (dies spart Ihnen Arbeit und Kosten), ohne weitere Begutachtung und Reha, die Gutachten der AMTSÄRZTE. Fazit: Die Rente ist so gut wie sicher!Die Ärzte der DRV übernehmen die Entscheidung des JC in den seltensten Fällen.
Nun ja, es gibt "ein bisschen Geld". Damit fühlen sich nur die wohl, welche nur immer Niedriglöhner waren oder seit Jahren auf Staatskosten leben und nichts anderes kennen. Gut Geld ist was anderes!Hier sieht es ganz so aus als ob die liebe @Anna nur darauf aus ist weiter das Geld vom JC zu erhalten aber dafür nichts tun will.Warum sollte Sie arbeiten, wenn´s gut Geld für´s Nixtun gibt?
Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß JuleBei mir hat die DRV das Gutachten vom Amtsarzt übernommen.Na klar doch!
Bin auch sehr froh darüber, daß es, so geklappt hat. Allerdings muss ich sagen, daß meine Einschränkungen und Beschwerden nach der Reha viel schlimmer wurden... 60 % Schwerbehindert und, Pflegestufe 2, und natürlich sehr sehr viele Arztberichte. Ich musste nicht mal zu einem Gutachter. Die DRV hat mir wirklich keine Probleme bereitet und dafür bin ich auch sehr dankbar. JuleDas ist aber tatsächlich eher die Ausnahme als die Regel. Meine 11-jährige Berufserfahrung als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter zeigt eher das Gegenteil. Die DRV kommt gefühlt fast immer zu dem gegenteiligen Ergebnis.Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß JuleBei mir hat die DRV das Gutachten vom Amtsarzt übernommen.Na klar doch!
Das ist aber tatsächlich eher die Ausnahme als die Regel. Meine 11-jährige Berufserfahrung als Arbeitsvermittlerin im Jobcenter zeigt eher das Gegenteil. Die DRV kommt gefühlt fast immer zu dem gegenteiligen Ergebnis.Na klar doch!Sorry... Bei mir wurde das Gutachten vom ärztlichen Dienst der, Agentur für Arbeit auch von der DRV übernommen.. Unter 3 Std.. Volle Erwerbsminderungsrente. War auch auf Reha, dort wurde ich mit 6Std und mehr beurteilt. Trotzdem ist die DRV zu dem gleichen Ergebnis wie der sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt gekommen. Das sind meine Erfahrungen. Gruß Jule
Wieviel Tausende "Invalidenrenten" hast Du denn Europaweit überprüft?Man kann in Deutschland stolz sein, dass es so viele Leistungen gibt!Dafür im europäischen Vergleich einen der schwersten Zugänge zur Invalidenrente!
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