Hallo Dirk,
ich kann Ihnen natürlich nicht garantieren, dass der zuständige Träger (bzw. Sachbearbeiter) es am Ende anerkennt, aber ich gehe auch davon aus, dass die in GB vorgesehene "Bestätigung" durch die Post reichen sollte. Versuchen Sie es also erst mal so. Falls dann doch noch Zweifel bestehen, wird man Ihnen sicher genauer sagen, welche Art von Bestätigung gewünscht wird...