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Experten-Antwort

Unterschied zwischen bestaetigter und amtlicher Beglaubigten Fotokopie?

von Dirk09.04.2018 | 19:51
1799 Ansichten
3 Antworten
Hi Ich habe einen ''Klaerung ihres Versicheruns Kontos'' bescheid bekommen. Sie wollen das ich meine Geburtsurkunde im original oder als bestaetigte Kopie zusende. Eine amtliche beglaubigung ist nich erforderlich! Ich lebe in England,ueblicher weise kann man kopien hier beim Postamt bestaetigen lassen.Wird das ausreichen ? Die Botschaft is zu weit weg,und das Original will ich nich verschiecken. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.04.2018 | 08:58

Hallo Dirk,

ich kann Ihnen natürlich nicht garantieren, dass der zuständige Träger (bzw. Sachbearbeiter) es am Ende anerkennt, aber ich gehe auch davon aus, dass die in GB vorgesehene "Bestätigung" durch die Post reichen sollte. Versuchen Sie es also erst mal so. Falls dann doch noch Zweifel bestehen, wird man Ihnen sicher genauer sagen, welche Art von Bestätigung gewünscht wird...

2 Antworten

W*lfgangam 09.04.2018 | 21:28
Hallo Dirk, eine einfache 'Bestätigung' wird der DRV ausreichen - irgendeine Stelle/hier Postamt in GB, die in der Lage ist, einfach einen blauen Stempel auf die Kopie zu setzen und die Kopie als Abbild vom Original zu bestätigen. Wählen Sie diesen Weg zuerst. Eine 'amtliche Beglaubigung' ist ein 'hoheitlicher Akt', hat eine höhere/die Beweiskraft schlechthin /mit zusätzlichen Kosten verbunden, gerade bei ausländischen Beglaubigungen/ Apostille, hier aber überflüssig. Gruß w. PS: eine Geburtsurkunde für Rentenzwecke umsonst erhalten Sie auch von Ihrem Standesamt, wo Sie in D geboren sind - meist sogar online möglich ...wird aber wohl nicht erforderlich sein. Daneben können Sie auch Ihren dtsch. oder GB-Pass für das Verfahren/Kontenklärung nur als bestätigte Kopie mitschicken.
Rentenschmiedam 10.04.2018 | 16:30
Hallo, ich gehen mal davon aus, dass man Ihnen einen Auszug aus Ihrem Versicherungskonto geschickt hat mit der Bitte diesen zu kontrollieren und mitzuteilen wenn was fehlt oder falsch ist. Dabei wird immer ein Geburtsnachweis angefordert, es geht dabei aber nur um den Abgleich Ihrer persönlichen Daten mit der Versicherungsnummer, d.h. wenn in Ihrer Nummer das richtige Geburtsdatum drinsteht (Bsp.: 18 221057 H ...) brauchen Sie die Urkunde auch nicht zu schicken. Spätestens wenn Sie später mal einen Rentenantrag beim englischen bzw. britischen RV-Träger stellen, der dann das Rentenverfahren auch in Deutschland einleitet, werden Ihre persönlichen Daten wahrschein-lich eh` abgeglichen und bestätigt. Der Unterschied zwischen einer amtlichen Bestätigung und einer amtlichen Beglaubigung ist technisch einfach das Anbringen eines Dienstsiegels bei letzterer, was in England u.U. vielleicht gar nicht üblich/möglich ist. Eine amtliche Bestätigung kann von jeder Behörde, d.h. von jeder Stelle die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, vorgenommen werden. Es steht dann mit normalem Adressstempel sinngemäß drauf: "Entspricht dem Original". Amtliche Beglaubigungen und Bestätigung können Sie im Übrigen auch bei einer deutschen amtlichen Vertretung im Ausland anfertigen lassen, für Rentenzwecke sind diese kostenlos. Beste Grüsse
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