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Experten-Antwort

Unterstützung bei Kürzung Erwerbminderunsgrente wegen Hinzuverdienst

von Thomas aus HH15.11.2020 | 19:45
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Ratgeber*innen, im Januar hatte ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Gestern kam der Bescheid. Volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01. August. Ich hatte höchstens mit einer teilweisen Erwerbsminderungsrente gerechnet und bin bis heute ohne Krankengeld ausgekommen: - einen Tag Urlaub in der Woche - Homeoffice - kurze Krankschreibungen und jede Menge Tabletten. Jedenfalls wird nun mein Einkommen seit August und bis Dezember (Weihnachtsgeld im Dezember) auf die Rente angerechnet. Das sind minus 40% bis Juli 2021. Das Geld reicht dann gerade für die Miete und Nebenkosten. An wen kann ich mich wegen einer Unterstützung wenden? Danke für enen Rat und Grüße, Thomas

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas aus HH,

es wurde der Verdienst für 2020 als Prognose (also voraussichtliches Entgelt) bei der Hinzuverdienstprüfung berücksichtigt. Wenn sich dieser Verdienst mehr als geringfügig ändert, weil Sie vielleicht die Beschäftigung beenden oder verringern, müssen Sie dies Ihrem RV-Träger mitteilen und es wird eine neue Berechnung erfolgen. Der jetzt berechnete Betrag ist ja der Betrag, der Ihnen zusätzlich zum Entgelt zustehen würde - da kann es eigentlich nicht zu einer Minderung des Gesamteinkommens kommen.

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5 Antworten

Clausam 15.11.2020 | 21:17
Einkommen bis Juli 21? Ich denke Sie sind Rentner?
Ist doch klaram 15.11.2020 | 20:07
An Ihr zuständiges Jobcenter (Hartz 4) oder die Tafel. Auf jeden Fall nicht an die Rentenversicherung.
Schadeam 16.11.2020 | 08:25
Solange Sie (bis Dezember?) Ihr volles Gehalt bekommen, ist doch alles gut, wofür brauchen Sie dann eine Rente(fürs Jahr 2020)? Sobald Sie nichts mehr oder weniger verdienen, teilen Sie dies der DRV mit; wenn Sie 2021 keinen Arbeitsverdienst mehr hätten (oder maximal 6300 €), würden Sie 2021 wohl die ungekürzte EM Rente bekommen.
Thomas aus HHam 16.11.2020 | 13:45
Vielen Dank, jetzt habe ich es erst verstanden. Es geht nur um das aktuelle Jahr. Wenn ich ab Januar 2021 kein Gehalt mehr habe - mein Arbeitsverhältnis ruht dann - bekomme ich die volle Rente. Das muss ich der Rentenversicherung natürlich mitteilen. Ich bin ins Schleudern gekommen wegen des Datums der Nachberechnung, dem 31.07. Danke an alle und Grüße, Thomas aus HH
Peter T.am 16.11.2020 | 16:21
Wenn Sie Schwerbehindert sind und noch etwas am Arbeitsleben teilhaben möchten, können Sie eine Stundenreduzierung auf unter 3 Stunden täglich durchsetzen und das Ruhen aussetzen. Bis 6300€ können Sie hinzuverdienen. Und falls es mal eine unbefristete Rente gibt, wird das AV nicht beendet, weil Sie schon unter den 3 Stunden täglich sind und die volle EM auch nur dies aussagt, nicht 3 Stunden oder mehr...
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