Hallo Thomas aus HH,
es wurde der Verdienst für 2020 als Prognose (also voraussichtliches Entgelt) bei der Hinzuverdienstprüfung berücksichtigt. Wenn sich dieser Verdienst mehr als geringfügig ändert, weil Sie vielleicht die Beschäftigung beenden oder verringern, müssen Sie dies Ihrem RV-Träger mitteilen und es wird eine neue Berechnung erfolgen. Der jetzt berechnete Betrag ist ja der Betrag, der Ihnen zusätzlich zum Entgelt zustehen würde - da kann es eigentlich nicht zu einer Minderung des Gesamteinkommens kommen.