Hallo Betti,
prinzipiell ist es möglich, die monatlichen Zahlungen in die Unterstützungskasse zu verändern und künftig statt bisher 200 Euro nur noch 100 Euro monatlich zu zahlen.
Vorher sollten Sie auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber besprechen, welche Nachteile sich später ergeben können (Höhe der Leistung, Kosten). Außerdem sollten Sie Ihren Chef noch mal darauf ansprechen, ob er vielleicht doch einen Zuschuss gewährt, da er ja selber auch - zumindest noch in diesem Jahr – aufgrund der Entgeltumwandlung Arbeitgeber-Beiträge spart.
Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge unterliegen immer der vollen Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer die Beiträge getragen hat. Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wird diese Betrag durch 120 geteilt und für die Dauer von 10 Jahren der Beitragspflicht unterworfen.