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URLAUB WEREND KRANHEIT!

von SENNA09.08.2009 | 13:05
973 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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WAS MUSS ICH MACHEN ?? BIN ABER AUF UNBESTIMTE ZEIT KRANKGESCHRIEBEN ? DARF ICH URLAUB MIT FAMILIE MACHEN?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich sehe keinen Zusammenhang mit der Rentenversicherung!

Das müssen Sie wohl mit Arbeitgeber, bzw. Krankenkasse regeln.

4 Antworten

NEINam 09.08.2009 | 13:54
NEIN!
dirkam 09.08.2009 | 13:55
Nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Krankenkasse. Sonst kann das Krankengeld gestrichen werden! (Oder das Arbeitslosengeld, sofern Sie welches beziehen!)
..am 09.08.2009 | 18:51
.
Tschackaam 11.08.2009 | 15:40
habe gerade echt köstlich gelacht. ...ist doch kein Grund hier so rumzuschreien... komischer Weise war das genau mein Gedanke, als ich die Überschrift gegelsen habe :))) Aber nun zu Senna, entweder AU/krank oder Urlaub. Grundsätzlich kann Ihnen aber eine "Erlaubnis" gegeben werden, wenn der Urlaub zu Ihrer Genesung beiträgt!! MIt KK oder AfA abklären! Gute Besserung Tschacka
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