Zählt Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst bei EM rente?
Danke
Es kommt darauf an, wann die Urlaubsabgeltung entstanden ist. Bspw ob eine bestehendes Arbeitsverhältnis zum Rentenbeginn existierte, ob dieses spätestens mit Rentenbeginn ruhte etc.
Eine pauschale Antwort gibt es da nicht. Grundsätzlich gilt auch die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst, jedoch gibt es davon jede Menge Ausnahmen.
Hallo Role,
Lol hat es schon zutreffend beschrieben. Hat das Arbeitsverhältnis bereits vor Rentenbeginn geendet, sind aus diesem Arbeitsverhältnis gezahlte Beträge nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
Besteht das Arbeitsverhältnis jedoch über den Rentenbeginn hinaus fort und wird während des Bezuges einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder vergleichbares Einkommen erzielt, stellen diese Einkünfte grundsätzlich Hinzuverdienst dar.
Ein nach Rentenbeginn (noch) bestehendes Arbeitsverhältnis liegt auch vor, wenn es ohne Erbringung einer Arbeitsleistung fortbesteht.
Demnach ist eine Urlaubsabgeltung im Regelfall Hinzuverdienst. Ganz pauschal lässt sich das aber nicht sagen, da es zum 01.07.2017 Änderungen im Hinzuverdienstrecht gab und höchstrichterliche Rechtsprechung zum Rechtsstand bis 30.06.2017 vorliegt.
Wenden Sie sich mit Ihren konkreten Daten an besten an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung