Wenn die VAP Rente abgelehnt wurde, steht auf dem Ablehnungsschreiben doch garantiert eine Anschrift und eine Telefonnummer.
Mit dieser Stelle können Sie doch die Gründe für die Ablehnung in aller Ausführlichkeit diskutieren.
Die Satzungen der VAP lassen sich doch garantiert im Internet finden - dort sollte doch klar nachzulesen sein, was die Mindestzeit für eine VAP Rente (= zusatzrente der Post) ist.
Frage am Rande: haben Sie da wirklich selbst was eingezahlt, oder hat damals der Arbeitgeber (die Bundespost) die Beiträge getragen?