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Experten-Antwort

VBL Klassik

von Klaus16.10.2018 | 16:24
475 Ansichten
15 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Wie bekannt beträgt die Anwartschaftszeit bei der VBL-Klassik 60 Monate. 48 Monate habe ich bereits angesammelt. Verlängert sich die Anwartschaftszeit bei bestehendem Arbeitsverhältnis aber Krankengeldbezug ? Verlängert sich die Anwartschaftszeit bei beendetem Arbeitsverhältnis aber Krankengeldbezug ? Soweit mir bekannt ist zahlt die VBL-Klassik auch eine Erwerbsminderungsrente. Ich frage deshalb, da ich befürchte Erwerbsminderungsrente beantragen zu müssen. Vielen Dank und freundliche Grüsse

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Konkrete Fragen zu den Ansprüchen aus der VBL können nur durch die VBL selbst beantwortet werden.

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14 Antworten

Nicht VBLam 16.10.2018 | 16:49
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem individuelle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden. Ihr Ansprechpartner ist die VBL!
Klausam 16.10.2018 | 17:13
Das Forum soll laut Beschreibung auch sogenannte Betriebsrenten und betriebliche Altersversorgung behandeln. Ich warte deshalb trotzdem auf Antworten. Grüße
W*lfgangam 16.10.2018 | 18:41
Hallo Klaus, wenn Sie vom AG einen Zuschuss zum Krankengeld erhalten, zählen auch diese (bereits angefangenen) Monate als 'Umlagemonate' mit zur Wartezeit von 60 Monaten. Näheres erfahren Sie konkret Sie bei der VBL, die diverse Informations- und Kontaktmöglichkeiten anbietet: https://www.vbl.de/de/service/fragen_antworten/kontakt/ Die DRV kann nicht zu Hunderten unterschiedlicher betrieblicher Altersversorgungen die konkreten Anspruchsbedingungen - zudem noch unter etwaiger Berücksichtigung nicht bekannter individueller Lebens- und vorangegangener Beschäftigungslagen - benennen. Gruß w.
suchenwiam 16.10.2018 | 18:06
Stimmt, laut Ankündigung auch mit Recht. Sogar "private Altersvorsorge" wird da angeboten.. Aber meine Wertpapierinvestitionen würde ich hier doch nicht zur Diskussion stellen. Ich bin bei der VBL versichert (gewesen), habe 6.5 Jahre Versicherungszeit, 17.28 VP = 69€ brutto.
Nicht VBlam 16.10.2018 | 20:09
Dies ist ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem individuelle Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung beantwortet werden. Ihr Ansprechpartner ist die VBL!
Das Forum soll laut Beschreibung auch sogenannte Betriebsrenten und betriebliche Altersversorgung behandeln. Ich warte deshalb trotzdem auf Antworten. Grüße
Dann warten Sie mal. Nochmal. Allgemeine Fragen zu Betriebsrenten ja, individuelle nein. Verstanden? Wenn Sie es nicht glauben, warten Sie morgen die Antwort des Experten ab. Im Übrigen, kämen Sie auch auf die Idee der VBL Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen?
SEam 17.10.2018 | 09:18
Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist entscheidend für den Bezug der Betriebsrente. In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber Entgeltfortzahlung. Damit erwerben Sie in der VBLklassik die gleichen Anwartschaften auf Betriebsrente, die Sie in Zeiten Ihrer vollen Arbeitsfähigkeit erworben hätten. Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Krankengeldzuschuss, sofern Sie an der Erkrankung kein Verschulden trifft. Obwohl Sie damit tatsächlich kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt mehr verdienen, erhalten Sie weiterhin Versorgungspunkte für Ihre Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein fiktives Entgelt unterstellt, das sich an Ihrem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert. Krankengeldzuschuss erhalten Sie längstens (gestaffelt nach Beschäftigungszeit) bis zur 39. Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Wenn der Anspruch auf Krankengeldzuschuss sodann erloschen ist, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht mehr erworben.
Klausam 17.10.2018 | 09:54
Hallo SE Vielen Dank für die konkrete Antwort. Nachfrage: Wie verhält es sich bezüglich der VBL, wenn ich während der Krankheit arbeitslos werde ? Ich habe eine befristete Tätigkeit im ö.Dienst. Die Erfüllung der 60 Monate Wartezeit ist wohl Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente aus der VBL. vielen Dank und freundliche Grüße
waschbaram 17.10.2018 | 12:36
Bitte denken Sie auch an den Versicherungsfall. Alle nach diesem Datum erworbenen Anwartschaften nützen dann (erstmal) nichts mehr, da die VBL den von der Rentenversicherung festgelegten Leistungsfall übernimmt.
Nicht VBLam 17.10.2018 | 16:30
Zitat von Klaus anzeigenausblenden
Sich an solche nicht qualifizierten Antworten bezüglich der VBL zu klammern, ist nicht ungefährlich. Beherzigen Sie besser die Expertenantwort und wenden sich direkt an die VBL. Adresse und Telefonnummer liegen Ihnen doch vor?!
Klausam 18.10.2018 | 08:40
Hallo Ich werde mich natürlich nicht an Aussagen im Forum klammern. Eine Vorabinformation erscheint mir aber sinnvoll. Nachfrage: Wie verhält es sich bezüglich der VBL, wenn ich während der Krankheit arbeitslos werde ? Ich habe eine befristete Tätigkeit im ö.Dienst. Die Erfüllung der 60 Monate Wartezeit ist wohl Voraussetzung für eine Erwerbsminderungsrente aus der VBL. Zusatzfrage: Ist eine freiwillige Fortführung der VBL-Klassik bei Arbeitslosigkeit bzw. Krankheit möglich ? vielen Dank und freundliche Grüße
SEam 18.10.2018 | 09:23
VBL klassik – Pflichtversicherung – endet mit dem Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst. Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt. Die VBL klassik kann nicht privat fortgeführt werden. Nur die Freiwillige Versicherung VBLextra – die kann privat weitergeführt werden.
Klaram 18.10.2018 | 09:58
Es kommt darauf an, in welchem Tarifgebiet Sie Beiträge bezahlt haben. In West gibt es für die Beiträge des ArbG und ArbN eine Wartezeit. Ist die nicht erfüllt kann man auf Antrag die Beiträge des ArbN erstatten lassen. In Ost gibt es die Wartezeit nur für den Anteil des ArbG. Der Anteil des ArbN wird sofort unwiderruflich als Anspruch umgewandelt. Hier gibt es also keine Wartezeit und man hat ab dem ersten Monat einen Teilanspruch auf Rente. Einfach der vbl eine Email schreiben. Bei Kleinstrenten kann hier eine Abfindung per 1x Zahlung beantragt werden.
Barbeam 19.10.2018 | 12:25
Seit 2008 erhalte ich (54) eine VBL-Rente und ich habe mit der VBL nur gute Erfahrungen gemacht. Statt hoffen und bangen, einfach anrufen - dort wird man fair behandelt!
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