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VBL will nicht zahlen

von Babajara05.02.2019 | 13:35
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich erhalte seit November 2017 die Vollrente für besonders langjährig Versicherte. Da ich noch weiter halbe Tage arbeiten gehe (nach Flexi Rente), zieht die GRV mir die 40% ab, die ich über die 6.300 Euro verdiene, bisher tat das die VBL auch. Nun hat die GRV festgestellt, dass ich in 2017 für die Monate November und Dezember auch schon über den 6.300 Euro lag (durch das Weihnachtsgeld). Sie kürzte auch im Nachhinein für diese beiden Monate die Rente entsprechend um die 40%. Soweit so gut. Nun meldet sich die VBL und teilt mir mit, dass ich von Anfang an keinen Anspruch auf Vollrente gehabt habe, verlangt seit 2017 meine Rente zurück und lässt die Versicherung wieder aufleben, so dass ich die monatlichen Beiträge ab November 2017 nachzahlen soll. Begründung: In der Satzungsänderung wurde festgelegt, dass wenn man den Hinzuverdienst von 6.300 Euro überschreitet keinen Anspruch auf Rente erhält. Hätte ich allerdings für die 2 Monate in 2017 keine Abzüge der GRV erhalten, wäre also unter den 6.300 Euro geblieben und erst ab Januar 2018 über die 6.300 Euro gekommen, dann hätte man mir meine Rente -analog der GRV- auch weiterhin gezahlt. Ich zahle seit 1980 in die VBL Klassik ein und es hieß immer, die Betriebsente zahlt analog der gesetzlichen Rentenversicherung. Jetzt kochen die ihr eigenes Süppchen? Geht das so einfach?

3 Antworten

einfach Satzung ändernam 05.02.2019 | 14:07
Geht doch, man ändere einfach die Satzung und schon ist alles möglich. Wir sind doch in einem Rechtsstaat.
-am 05.02.2019 | 15:06
Hallo Babajara, zu Fragen bezüglich der Satzung der VBL ist die Gesetzliche Rentenversicherung der falsche Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich an die VBL.
W*lfgangam 05.02.2019 | 20:48
Hallo Babajara, Ihnen stand eben nicht die Vollrente zu, und wenn das erst nachgehend mit dem tatsächlichem Einkommen seitens der DRV zu korrigieren ist. Bei 3 Zahlbeträgen im Nov. - Dez. ist doch grundsätzlich klar, das bei normalem/durchschnittlichem Monatsgehalt + 'Weihnachtsgeld' die 6300 gar nicht eingehalten werden können, insofern nur eine (hohe) Teilrente möglich ist. Aber eben nur eine Teilrente. *) Die VBL spielt das Flexirentenmodel (bisher) nicht mit, bei Teilaltersrente steht noch keine VBL-Rente zu (könnte ich jetzt den passenden § aus der Satzung rauspulen, ist aber so). Erst bei einer (wirksamen) Voll- nach einer Teilrente leistet die VBL auch anteilig. *) Haben Sie das selbst 'verbockt' (max. Einkommen 'gewissenhaft' geschätzt) oder sind Sie dazu beraten worden. Gewiss nicht von der DRV, die hält sich da mit Flexi raus - da zählt Ihre Schätzung bei Rentenantrag allein, wobei etwaige Sonderzahlungen in der Flexirentenphase zum Gedankengut allgemein auf dem Plan beim R0230 stehen sollten ;-) > Ich zahle seit 1980 in die VBL Klassik ein und es hieß immer, die Betriebsente zahlt analog der gesetzlichen Rentenversicherung. Jetzt kochen die ihr eigenes Süppchen? Es hieß nie, dass bei Erstbewilligung einer Alters_teil_rente anlog die VBL zu zahlen ist: § 33 der Satzung ...interessehalber doch nachgeschaut, obs Änderungen gab/nein: https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_jh97e35w.deliver?s=tDM… Gruß w. PS: Sorry, jetzt zu sagen, Rentenbeginn 01.12. wäre ideal gewesen, hilft Ihnen auch nicht weiter ... Tipp1: Stocken Sie die Arbeitszeit wieder auf mit Wegfall der Altersteilrente (sofern das Einkommen das dann hergibt), dann neuen Flexi-Versuch Mitte bis Ende 2019 starten, was aber vom Termin/Einkommen her genau unter die Lupe genommen werden müsste. Tipp2: Beschäftigung vorübergehend/sofort (3 Monate) einstellen ...Vollrente folgte, VBL springt an, dann wieder in Teilzeit mit Teilrente und Teil-VBL. ...völlig 'wirr' der ganze *Flexi-Rentenscheiß nebst Folgewirkungen - und HIER sowieso ohne rechtliche Gewährleistung *g
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