Hallo Babajara,
Ihnen stand eben nicht die Vollrente zu, und wenn das erst nachgehend mit dem tatsächlichem Einkommen seitens der DRV zu korrigieren ist. Bei 3 Zahlbeträgen im Nov. - Dez. ist doch grundsätzlich klar, das bei normalem/durchschnittlichem Monatsgehalt + 'Weihnachtsgeld' die 6300 gar nicht eingehalten werden können, insofern nur eine (hohe) Teilrente möglich ist. Aber eben nur eine Teilrente. *)
Die VBL spielt das Flexirentenmodel (bisher) nicht mit, bei Teilaltersrente steht noch keine VBL-Rente zu (könnte ich jetzt den passenden § aus der Satzung rauspulen, ist aber so). Erst bei einer (wirksamen) Voll- nach einer Teilrente leistet die VBL auch anteilig.
*) Haben Sie das selbst 'verbockt' (max. Einkommen 'gewissenhaft' geschätzt) oder sind Sie dazu beraten worden. Gewiss nicht von der DRV, die hält sich da mit Flexi raus - da zählt Ihre Schätzung bei Rentenantrag allein, wobei etwaige Sonderzahlungen in der Flexirentenphase zum Gedankengut allgemein auf dem Plan beim R0230 stehen sollten ;-)
> Ich zahle seit 1980 in die VBL Klassik ein und es hieß immer, die Betriebsente zahlt analog der gesetzlichen Rentenversicherung.
Jetzt kochen die ihr eigenes Süppchen?
Es hieß nie, dass bei Erstbewilligung einer Alters_teil_rente anlog die VBL zu zahlen ist:
§ 33 der Satzung ...interessehalber doch nachgeschaut, obs Änderungen gab/nein:
https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_jh97e35w.deliver?s=tDM…
Gruß
w.
PS: Sorry, jetzt zu sagen, Rentenbeginn 01.12. wäre ideal gewesen, hilft Ihnen auch nicht weiter ...
Tipp1: Stocken Sie die Arbeitszeit wieder auf mit Wegfall der Altersteilrente (sofern das Einkommen das dann hergibt), dann neuen Flexi-Versuch Mitte bis Ende 2019 starten, was aber vom Termin/Einkommen her genau unter die Lupe genommen werden müsste.
Tipp2: Beschäftigung vorübergehend/sofort (3 Monate) einstellen ...Vollrente folgte, VBL springt an, dann wieder in Teilzeit mit Teilrente und Teil-VBL.
...völlig 'wirr' der ganze *Flexi-Rentenscheiß nebst Folgewirkungen - und HIER sowieso ohne rechtliche Gewährleistung *g