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Verbleib der Unterlagen Jahresendprämie

von Reinhard03.03.2008 | 14:12
2044 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, da in meiner ehemaligen Abteilung im VEB WBK Erfurt die Nachweise über Zahlungen zur Jahresendprämie nicht mehr zu finden sind, suche ich auf diesen Weg jemand, der mir in dieser Sache helfen kann. mfG Reinhard

3 Antworten

ja und?am 03.03.2008 | 14:59
Und was soll das bringen?
Rosannaam 04.03.2008 | 11:45
"Von der BSG-Entscheidung betroffen sind alle Versicherten, die Anwartschaften nach dem AAÜG erworben haben. Das BSG-Urteil erging zwar in Bezug auf Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz, lt. Mitteilung des Zusatzversorgungsträgers werden aber alle in (Zusatz-/Sonder-) Versorgungssysteme einbezogene Berufsgruppen von der Entscheidung erfasst. 2. Rentenrechtlich auswirken dürfte sich das Urteil nur für einen kleinen Personenkreis. Im Rahmen der Rentenberechnung können Jahresendprämien nur in dem Umfang berücksichtigt werden, in dem die Beitragsbemessungsgrenze Ost (Anlage 3 zum AAÜG) für das jeweilige Jahr durch das bisher vom Versorgungsträger festgestellte Arbeitsentgelt noch nicht ausgeschöpft ist. Bei vielen Versicherten dürfte die Beitragsbemessungsgrenze mit den schon bisher festgestellten Arbeitsentgelten erreicht sein, sodass die Anerkennung einer Jahresendprämie vielfach ins Leere gehen wird. 3. Es ist davon auszugehen, dass sich auch viele Versicherte auf das BSG-Urteil berufen werden, die zwar Jahresendprämien erhalten, aber keine Ansprüche nach dem AAÜG erworben haben. Auf diese Personen ist das Urteil jedoch nicht übertragbar, für sie ist die Regelung des § 256a SGB VI einschlägig." Hallo Reinhard, falls Sie dem og. betroffenen Personenkreis angehören, könnten Sie versuchen, über den Zusatzversorgungsträger die Unterlagen zu erhalten. Evtl. kann Ihnen von dort weitergeholfen werden, an die Nachweise über die Jahresendprämie zu kommen. Einen besseren Tipp habe ich imm Moment leider auch nicht. MfG Rosanna.
Rosannaam 04.03.2008 | 11:54
Nachtrag: Probieren Sie es dort einmal (ab 01.07.2007 anstelle der DISOS GmbH zuständig für Lohnunterlagen im Beitrittsgebiet): "Rhenus Office Systems GmbH Märkische Allee 1 - 11 14979 Großbeeren Tel.: 033701338558" ...und viel Glück! MfG
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