Der Verdienst Ihrer Ehefrau hat auf die Rente selbst keinen Einfluss.
Lediglich für den Fall, dass Sie privat krankenversichert sind, eine Beitragszuschuss zur den Krankenversicherungsbeiträge zusätzlich zur Rente erhalten, könnte ein Verdienst Ihrer Ehefrau Einfluss auf den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung haben. Aber selbst in diesem Fall hat ein Verdienst Ihrer Ehefrau auf den Rentenbetrag selbst keinen Einfluss.