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Experten-Antwort

Verdienst unter 410 Euro /Jahr §46 (EStG) + Übergangsgeld

von Achim16.08.2017 | 16:05
442 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich werde in Zukunft aus selbstständiger Arbeit Einkünfte erwirtschaften, die unter 410 Euro pro Jahr liegen. Gem. §46 EstG wird bei diesen Beträgen keine Veranlagung durchgeführt, dementsprechend muss ich auch kein Gewerbe anmelden, sondern diesen Betrag lediglich in meiner Einkommenssteuererklärung angeben. Ich beziehe allerdings wegen LTA Übergangsgeld von der DRV. Um mich jetzt nicht wegen Sozialleistungsbetrug strafbar zu machen, möchte ich diese Einkünfte der DRV natürlich melden, sobald diese anfallen. Hier ist meine Frage: Wie funktioniert die Meldung genau ? Gibt es bestimmte Formvordrucke ? In welchen Intervallen muss ich diese Einkünfte der DRV melden? Reicht es aus 1 mal im Jahr zusammen mit der Einkommensteuererklärung der DRV eine Mitteilung über den Gesamtverdienst der unter 410 Euro/Jahr liegt zu machen, oder muss jede Rechnung die gestellt wird unverzüglich der DRV gemeldet werden? Es handelt sich dabei um Kleinbeträge von etwa 50 Euro pro Rechnung. Ich kenne das z.B. beim Jobcenter so, das man 1 mal im Monat eine einnahmen/Überschussrechnung abgeben muss, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Jetzt bin ich etwas überfragt, wie ich mich rechtskonform verhalten muss, um keinen Ärger zu bekommen. Bitte nur Antworten von Experten, die wirklich Ahnung haben. Weil es gilt ja das Gesetz "Dummheit schützt vor Strafe nicht". http://www.buzer.de/gesetz/4499/a62312.htm

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Achim,

bitte klären Sie diese Fragen direkt mit der zuständigen Abteilung für Rehabilitation.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Achimam 17.08.2017 | 11:29
Gibt es denn dazu keine einheitlichen Formvorschreiften? Ich hatte schon einmal den Fahler gemacht und auf die mündliche Aussage eines Sachbearbeiters vertraut wie "ja, dann machen Sie das mal so oder so". Dann war das nachher doch falsch und der Sachbearbeiter meinte dann im Nachhinein "nö, das habe ich nie gesagt". Es muss doch für diesen Fall irgendeine Regelung,Dienstanweisung oder Gesetze geben die man auch nachlesen kann.
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