Hallo Oma, ein Rechtsbehelf, hier in Form einer Beschwerde gegen den Beschluss (nicht Urteil), muss bei jeder rechtlich belastenden Entscheidung angeboten werden. Wahrscheinlich verlangt das Gericht nicht 50 % des Verfahrenswertes, sondern berechnet seine Gebühren auf Grundlage des Verfahrenswertes. Die Gerichtskosten werden, wie bereits von Christina erwähnt, aufgeteilt. Sofern Sie keinen Anwalt beauftragt haben, der für solch ein Verfahren nicht vorgeschrieben ist, dürften sich die Kosten in Grenzen halten. Erfolgsaussicht? Wohl nur, wenn die Berechnung des Gerichtes falsch sein sollte. Genaueres zu den Gerichtskosten erfragen Sie bitte beim zust. Amtsgericht.