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Experten-Antwort

Verfahrenswert nachträglicher Versorgungsausgleich

von Oma14.08.2015 | 13:13
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5 Antworten

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Guten Tag! Mein 1989 von mir geschiedener Mann hat einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleiches gestellt und bekommt nun einen Teil der Mütterrente für unsere 2 Kinder. Das Familiengericht verlangt nun von mir 50 % des Verfahrenswertes. Ich soll außer dem monatlichen Rentenverlust nun auch noch diese Kosten tragen, obwohl ich das Gericht nicht bemüht habe. Man bietet mir Widerspruch an, könnte ich mit Erfolg rechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oma, ein Rechtsbehelf, hier in Form einer Beschwerde gegen den Beschluss (nicht Urteil), muss bei jeder rechtlich belastenden Entscheidung angeboten werden. Wahrscheinlich verlangt das Gericht nicht 50 % des Verfahrenswertes, sondern berechnet seine Gebühren auf Grundlage des Verfahrenswertes. Die Gerichtskosten werden, wie bereits von Christina erwähnt, aufgeteilt. Sofern Sie keinen Anwalt beauftragt haben, der für solch ein Verfahren nicht vorgeschrieben ist, dürften sich die Kosten in Grenzen halten. Erfolgsaussicht? Wohl nur, wenn die Berechnung des Gerichtes falsch sein sollte. Genaueres zu den Gerichtskosten erfragen Sie bitte beim zust. Amtsgericht.

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4 Antworten

=//=am 14.08.2015 | 16:54
Meinen Sie 50 % der VERFAHRENSKOSTEN? Wenn ja, sind Sie hier im Forum falsch. Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt. Gegen welchen Verwaltungsakt wollen Sie Widerspruch einlegen? Wer hat Ihnen das angeboten?
Omaam 14.08.2015 | 17:13
Das Gericht nennt das den VERFAHRENSWERT und bietet mir einen Widerspruch gegen den Bescheid an. Aber Danke, ich werde einen Anwalt fragen.
KSCam 14.08.2015 | 17:17
In dieser Frage kann Ihnen kein DRV Mitarbeiter weiterhelfen. Gerichtskosten sind Sache des Gerichtes und in wie weit ein Einspruch gegen eine Gerichtsentscheidung Erfolg haben kann, beurteilt auch nicht die DRV. Da sind Sie mit Ihrer Frage im falschen Forum gelandet.
Schilas Mamaam 14.08.2015 | 19:35
Hallo Oma, schauen Sie doch einmal in die Beschlussvorlage vom Familiengericht. Steht da, die Verfahrenskosten werden gegeneinander aufgehoben. Ich bezweifle doch ziehmlich stark, dass Ihnen das Familiengericht persönlich angeboten hat, gegen den Beschluß Widerspruch einzulegen. Lesen Sie doch bitte mal die Rechtsmittelbelehrung ! Ist allgemein und da wird Niemanden etwas angeboten . Da mein Versorgungsausgleich zur Zeit läuft und ich mit dem Verfahrenswert auch nicht viel anfangen konnte, bin ich zum Familiengericht gegangen und habe mir dort erklären lassen, welche Kosten (Gerichtskosten ) auf mich zukommen. Mfg. Christina
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