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Verlängerung der Erwerbsminderungsrente

von Paul.A21.01.2009 | 09:00
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Bin 56 und seit 2004 in Voller Erwebsminderungsrente ,habe 2 x Reha und die 2 Verlängerung auf Volle EMR hinter mir die alle Binnen 2 Monate nach Antragstellung problemlos genehmigt wurden. 1 Antrag Gutachter Erste Verlängerung mein Arzt Zweite Verlängerung Gutachter meine Frage zum Anstehenden 3 Verlängerungsantrag in 2009 ,wie wird hier im Regelfall verfahren? Fragt mann jetzt nochmal meinen Arzt oder kommt nochmal ein Gutachter bei dem ich noch nicht war? Wir die Rente nach der 3 Verlängerung dann Unbefristet ? oder wie geht es dann weiter?Ist jedesmal Nerven aufreibend obwohl wie schon erwähnt immer alles Reibungslos vonstatten ging.

5 Antworten

Jonasam 21.01.2009 | 09:30
Hallo Paul, welche medizinischen Unterlagen benötigt werden, kann nur der zuständige Sachbearbeiter beantworten, da dies nur aus der Akte hervorgeht. In der Regel wird ein (ggf. auch mehrere) Befundbericht angefordert, wenn nichts anderes in der Akte vermerkt ist. Ein Gutachten wird nur erstellt, wenn ein Befundbericht (und ggf. die weiteren eingereichten Berichte) nicht ausreicht. Eine EM-Rente kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren befristet werden (längstens für 3 Jahre pro Verlängerung). Ob eine Befristung vorgenommen wird ist auch wieder von Fall zu Fall unterschiedlich, und kann nur vom zuständigen Sachbearbeiter/Arzt/Juristen entschieden werden. Sofern eine Besserung aus Sicht der medizinischen Abteilung (im Haus des RV-Trägers) oder des Gutachters möglich ist, wird die Rente nur auf Zeit weitergewährt. Eine Befristung über 9 Jahre kann nur bei Renten erfolgen, die wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes gezahlt werden (steht im Bescheid). Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben. MfG Jonas
Corlerttoam 21.01.2009 | 11:02
Der regelhafte Ablauf wurde Ihnen ja schon geschildert. Hier noch meine persönlkiche Sicht der Dinge : Sie haben ja bereits 3 x die Rente immer nur für relativ kurze Zeit ( für ca. 1,5 Jahre ) befristet genehmigt bekommen von 2004 bis 2009. Da Sie jetzt dann innerhalb dieses 5 Jahreszeitraumes, bereits den 3. !!Verlängerungsantrag stellen müssen, deutet schon einiges darauf hin, das man im Hause der RV ihre Erwerbsunfähigkeit ( zumindest in der Vergangenheit ! ) NICHT als dauerhaft eingeschätzt hat sondern im Gegenteil , eine relativ kurzfristige Besserung zumindest in der Vergangenheit immer für möglich hielt. Anders lassen sich die kurzen 1,5 jährlichen Zeiträume der Befristigung eigentlich nicht erklären. Geht die RV von Anfang an , von einer doch relativ unwahrscheinlichen oder sehr schwierigen Behebung der Erwerbsminderung aus, wird ja oft gleich für 2 bis max. 3 Jahre die Rente befristet. Insofern müssen Sie - meiner Meinung nach - sicherlich mit einer nochmaligen Begutachtung rechnen. Allerdings könnte Ihnen aber dann ( falls der Gutachter eine weitere Berentung vorschlägt ! ), dann schon jetzt eine dauerhafte EM-Rente zuerkannt werden und nicht erst nach den 9 Jahren. Nach 5 Jahren einer Berentung, sowie einer weiteren - dann bei Ihnen ja schon 3. Begutachtung - die eine Weiterberentung vorschlägt, wäre dieses Verfahrensweise nicht ungewöhnlich ( spreche aus eigener Erfahrung ! ) Sollte die Verlängerung Ihrer EM-Rente abgelehnt werden, können Sie auch noch im Widerspruchsverfahren oder im sich danach dann event. anschließendem Sozialgerichtsverfahren die EM-Rente erhalten.
Paul.Aam 21.01.2009 | 11:53
Schönen Dank für die Informationen an alle! Corlertto, Erste Verrentung war Rückwirkend 3 J. Erste Verlängerung 1 J. Die Zweite Verlängerung 2 Jahre und ein Monat ,mit 2 Jahren Verlängerung wäre ich noch 55 Jahre alt gewesen mit 2 +1 Monat bin ich 56 Jahre alt.Nehme an das die 56 irgendwo auf eine Dauerverentung hinausgeht,anders kann ich mir die 2 Jahre + 1 Monat nicht erklären ?
Corlettoam 21.01.2009 | 12:44
Also ich wüsste nicht, das speziell das 56. Lebensjahr oder irgendein anderes spezielles Alter bei einer EM-Rente eine Rolle spielt. Das war wahrscheinlich nur Zufall mit diesen 2 Jahren und 1 Monat der Befristung und das Sie dann gerade ihren 56. Geburtstag hatten. Das Alter SOLLTE zumindest bei der Berentung keine Rolle spielen , lediglich die Erkrankungen/Einschränkungen. Ein Bekannter vor mir ist mit 30 Jahren - befristet - berentet worden.... Natürlich umgekehrt ist die Wahrscheinlichkeit je älter das jemand ist, umso größer das ihm auch eine EM-Rente zuerkannt wird. Mit 56 Jahren gehören Sie sicherlich zu diesem Personenkreis. Glaube in ihrem Fall nicht, das man ihnen nach 5 Jahren Berentung , in ihrem Alter und bei weiterhin bestehenden Erkrankungen/Einschränkungen die EM-Rente aberkennen wird. Würde also jetzt noch mal "nur" weiter befristet verlängert werden, bekämen Sie aber spätestens danach die " Dauerrente "
Loream 21.01.2009 | 13:01
Ich war über 32 Jahre ununterbrochen berufstätig und pflichtversichert, habe danach einige Jahre eine Pflegetätigkeit innerhalb der Familie durchgeführt, für die auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Seit 03/2008 kann ich aus persönlichen Gründen keiner vollschichtigen Beschäftigung nachgehen. Beziehe kein ALG oder andere Leistungen, die ggf. einen (Pflicht)Beitrag zur Rentenversicherung auslösen. Meine Frage: Wie kann ich mit dem geringstmöglichen finanziellen Aufwand meinen Anspruch auf eine evtl. EM-Rente aufrechterhalten ? Eine stundenweise Tätigkeit wäre eventuell möglich. Herzlichen Dank an alle, die mir einen Tipp geben.
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