Hallo Snoopy,
„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht das Verfahren bereits zutreffend dargestellt. Ungeachtet dessen, kann es aufgrund der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Weitergewährungsantrag aber u. U. auch zur Feststellung einer wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes und damit ggf. auch zu einer Rentenentziehung kommen (siehe auch Beitrag von „Schorsch“ - ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall wahrscheinlich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschätzen). Der Wegfall der Rente würde dann - gegebenenfalls nach vorheriger Anhörung - durch einen Aufhebungsbescheid erfolgen. Ein Widerspruch gegen einen solchen Aufhebungsbescheid hätte dann zunächst aufschiebende Wirkung.