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Experten-Antwort

Verlängerung em-rente

von Snoopy13.01.2017 | 19:32
1644 Ansichten
8 Antworten

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Im Dezember 2013 wurde mir eine unbefristete Teilerwerbsminderungsrente genehmigt. Da mir kein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden konnte wurde in einem neuen Bescheid eine befristete Arbeitsmarktrente bis 06/17 genehmigt. Der Bescheid. wegen teilweiser EM-Rente wurde befristet aufgehoben bis 31.05 17! Verlängerungsantrag wurde bereits gestellt. Dennoch mache ich mir Sorgen was passiert wenn die Verlängerung der vollen Rente abgelehnt wird. Da die Aufhebung der Teilrente bis 05/17 befristet ist sollte doch, falls die Arbeitsmarktrente abgelehnt wird, der 1. Bescheid wieder “gültig sein“ oder?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.01.2017 | 10:06

Hallo Snoopy,

„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht das Verfahren bereits zutreffend dargestellt. Ungeachtet dessen, kann es aufgrund der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Weitergewährungsantrag aber u. U. auch zur Feststellung einer wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes und damit ggf. auch zu einer Rentenentziehung kommen (siehe auch Beitrag von „Schorsch“ - ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall wahrscheinlich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschätzen). Der Wegfall der Rente würde dann - gegebenenfalls nach vorheriger Anhörung - durch einen Aufhebungsbescheid erfolgen. Ein Widerspruch gegen einen solchen Aufhebungsbescheid hätte dann zunächst aufschiebende Wirkung.

7 Antworten

Schorscham 13.01.2017 | 19:44
Jeder Fortzahlungs-/Änderungsantrag birgt immer ein gewisses Risiko, dass eine erneute Überprüfung der Voraussetzungen zu einer Antragsablehnung führt. Da hilft nur abzuwarten und (falls nötig) bei Bescheiderteilung angemessen zu reagieren. MfG
Snoopyam 13.01.2017 | 21:17
Erstmal vielen Dank an Wolfgang für die schnelle Antwort Ich hab's nochmal nachgelesen: der 1. Bescheid wurde hinsichtlich des Zahlungsanspruches für die Dauer der Arbeitsmarktrente aufgehoben. Ich habe es eben so verstanden dass deIch hab's nochmal nachgelesen: der 1. Bescheid wurde hinsichtlich des Zahlungsanspruches für die Dauer der Arbeitsmarktrente aufgehoben. Sollte dann hoffentlich wohl so sein dass es bei gleichbleibendem Gesundheitszustand nicht zur Aberkennung der Rente kommen kann. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin brachte jedoch Unsicherheit. Mir wurde gesagt dass nicht automatisch der 1. Bescheid wieder in Kraft tritt sondern dass aufgrund von Befunden eine neue Leistungsbeurteilung erfolgt und dann eben “alles“ passieren kann. Falls es zur Ablehnung kommen würde habe ich u.a gelesen dass die bewilligte unbefristete Teilrente bis zum Abschluss einer evtl. Klage gezahlt werden müsste - ist das so richtig? Aufgrund der Vielzahl an Einschränkungen nach 14 Jahren MS würde ich vermutlich einen beruflichen Neuanfang nicht schaffen. Nochmal vielen Dank und schönes WE
W*lfgangam 13.01.2017 | 20:18
Zitat von Snoopy anzeigen
Hallo Snoopy, aufgehoben wurde sicher nicht die unbefristete Teil-EM-Rente als solche, sondern lediglich die Teil-EM-Rente bei gleichzeitiger Bewilligung einer vollen EM-Rente aus Arbeitsmarktgründen. Lesen Sie den Änderungsbescheid noch mal nach oder lassen Sie sich diesen in der nächsten Beratungsstelle erklären. > Da die Aufhebung der Teilrente bis 05/17 befristet ist sollte doch, falls die Arbeitsmarktrente abgelehnt wird, der 1. Bescheid wieder “gültig sein“ oder? Naja, so ungefähr doch verstanden :-) ...fällt die volle EMRT weg, bleibt es weiterhin bei der vormals unbefristeten Teil-EMRT. Auch Ihr örtlicher Teilzeit-Arbeitsmarkt wird sich wohl kaum positiv entwickelt haben (wird jetzt bei Weiterzahlungsantrag gerade geprüft), grundsätzlich werden Sie daher unter diesen Kriterien /verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt die volle EMRT befristet weiter erhalten, max. für die nächsten 3 Jahre - dann geht das Spiel wieder von vorne los. Gruß w.
Snoopyam 13.01.2017 | 21:19
Erstmal vielen Dank an Wolfgang für die schnelle Antwort Ich hab's nochmal nachgelesen: der 1. Bescheid wurde hinsichtlich des Zahlungsanspruches für die Dauer der Arbeitsmarktrente aufgehoben. Sollte dann hoffentlich wohl so sein dass es bei gleichbleibendem Gesundheitszustand nicht zur Aberkennung der Rente kommen kann. Ein Telefonat mit der Sachbearbeiterin brachte jedoch Unsicherheit. Mir wurde gesagt dass nicht automatisch der 1. Bescheid wieder in Kraft tritt sondern dass aufgrund von Befunden eine neue Leistungsbeurteilung erfolgt und dann eben “alles“ passieren kann. Falls es zur Ablehnung kommen würde habe ich u.a gelesen dass die bewilligte unbefristete Teilrente bis zum Abschluss einer evtl. Klage gezahlt werden müsste - ist das so richtig? Aufgrund der Vielzahl an Einschränkungen nach 14 Jahren MS würde ich vermutlich einen beruflichen Neuanfang nicht schaffen. Nochmal vielen Dank und schönes WE
Elseam 14.01.2017 | 02:18
Auch ich bekam zunächst eine unbefristete teilweise EM-Rente bewilligt, die nach einem Jahr in eine volle Arbeitsmarktrente umgewandelt wurde. Als ich dann nach 3 Jahren einen Antrag auf Weiterbewilligung stellte, musste ich noch einmal zu einem Gutachter, der gar nicht verstehen konnte, warum ich überhaupt eine EM-Rente bekam, da ich seiner Ansicht nach vollschichtig leistungsfähig wäre. Meine Rente wurde daraufhin eingestellt und ich bin in Hartz 4 gelandet.
Elseam 14.01.2017 | 10:13
Das tue ich ja auch im Rahmen meiner Möglichkeiten. Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es leider nicht immer so rosig läuft, wie der Wolfgang beschrieben hat. Auch wenn das in den meisten Fällen tatsächlich so sein sollte, muss es nicht immer so simpel sein!
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