Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Snoopy,
„W*lfgang“ hat Ihnen aus meiner Sicht das Verfahren bereits zutreffend dargestellt. Ungeachtet dessen, kann es aufgrund der Begutachtung im Zusammenhang mit dem Weitergewährungsantrag aber u. U. auch zur Feststellung einer wesentlichen Verbesserung des Gesundheitszustandes und damit ggf. auch zu einer Rentenentziehung kommen (siehe auch Beitrag von „Schorsch“ - ob dies in Ihrem konkreten Einzelfall wahrscheinlich ist, kann ich im Rahmen dieses Forums allerdings nicht abschätzen). Der Wegfall der Rente würde dann - gegebenenfalls nach vorheriger Anhörung - durch einen Aufhebungsbescheid erfolgen. Ein Widerspruch gegen einen solchen Aufhebungsbescheid hätte dann zunächst aufschiebende Wirkung.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.