Die Rentenversicherungsträger haben sich verpflichtet, Bezieher von befristeten Renten wegen Erwerbsminderung rechtzeitig vor Ablauf der Befristung darauf hinzuweisen, dass bei Fortdauer der Leistungsminderung die Versicherten die Weitergewährung der Rente beantragen sollen. Diese Aufforderung wird an die Versicherten ca. 3-4 Monate vor dem Leistungsende gesandt. Wird der Weitergewährungsantrag von den Versicherten gestellt, wird rechtzeitig von dem Rentenversicherungsträger vor dem Leistungsende festgestellt, ob ein weiterer Rentenanspruch besteht.