Ob ein neuer Befundbericht gefordert wird, liegt an der jeweils zuletzt beim Rentenversicherungsträger erfolgten Entscheidung.
Zur Entscheidung über eine Verlängerung der Zeitrente ist dies nicht immer unbedingt erforderlich.
Wenn jedoch der Arzt, der für den Rentenversicherungsträger eine Stellungnahme abgegeben hat, eine nochmalige Überprüfung der med. Voraussetzungen zum jetzigen Zeitpunkt angeregt hatte, wird u.a. ein Befundbericht an die Rentner gesandt, damit diese die Formulare an den behandelnden Arzt weiterleiten.