Hallo walter,
sollte der sozialmedizinische Dienst Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3-unter 6 Stunden festlegen, ist zu prüfen, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage zu gewähren ist. Da grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist, ist lediglich zu prüfen, inwieweit Ihr Arbeitgeber einen Ihren Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann.