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Experten-Antwort

Verschlossner Arbeitsmarkt

von walter21.02.2015 | 12:01
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10 Antworten

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Wie ist das Bin 57 Jahre alt Bin seit 1978 in ungekuendigter Stellung Rentenantrag laeuft. Im Gutachten stehen einige Einschraenkungen Nicht geeignet sind taetigkeiten mit besonderen Anforgerungen an die Haende sowie taetigkeiten mit haeufigen Buecken Ersteigen von Leitern ,Treppen Geruesten Tragen und Bewegen von Lasten . Taetigkeiten mit Anforderungen an eine erhoehte Gang und Standsicherheit sowie Arbeiten in Zwangshaltung . Taetigkeiten mit Laerm, erhoehter Unfallgefahr und besondere Ansprueche an die Konzentrationsfaehigkeit sind nicht moeglich . Fuehren von Maschienen von PKW in derArbeit sind nicht moeglich Keine Arbeiten in Einzel und Gruppenakkord oder von Taktgebundenen Arbeiten. Unzumutbar sind auch Taetigkeiten mit besonderen Anforderungen an die nervliche Belastung. Die Prognose fuer den Krankheitsverlauf ist Unguenstig Arbeitszeit 3 bis unter 6 Stunden. Mein Arbeitgeber schreibt das er fuer mir auch in Zukunft keinen Arbeitzplatz anbieten kann.Mein Arbeitsvertrag ruht. Bin seit 2012 Arbeitssuchend gemeldet und mitlerweile leider Ausgesteuert. Ist in dem Fall der Arbeitsmarkt verschlossen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo walter,

sollte der sozialmedizinische Dienst Ihr Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf 3-unter 6 Stunden festlegen, ist zu prüfen, ob eine Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund der Arbeitsmarktlage zu gewähren ist. Da grundsätzlich ohne weitere Ermittlungen von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen ist, ist lediglich zu prüfen, inwieweit Ihr Arbeitgeber einen Ihren Einschränkungen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten kann.

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9 Antworten

Matze72am 21.02.2015 | 17:15
Eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" kann gezahlt werden, wenn keine leistungsgerechte Beschäftigung ausgeübt wird UND das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden/täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gesunken ist. Dann wird zwar aus medizinischer Sicht nur ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente bestehen; aus arbeitsmarktpolitischer Sicht aber eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allgmein gesagt wird, dass der Teilzeitarbeitsmarkt in Deutschland verschlossen ist. Die "Arbeitsmarktrente" wird aber immer befristet gezahlt.
Ellaam 21.02.2015 | 17:30
Sie sind warscheinlich auch einer von denen die immer schwer arbeiten mußten. Mein Nachbar 57 geb. Maurer ohne Fehlzeiten, Knochen im A.... , Angst vor der Zukunft. Krankengeld, Arbeitslos, Rente einreichen, oft abgelehnt, VDK bezw. Gewerkschaft einschalten. Bekommt man irgendwann seine verdiente Rente, Aufrechnung bis 62 J. dann 10,8% Abschlag. Für alle die wie ich auch ,ist das alles eine beschissene Lage. Eines will ich doch noch los werden, eine Bekannte Postbeamtin ging mit 45 J. in Pension wegen Bandscheibenvorfall. Beamten haben andere Ärzte wie das kleine Volk.
walteram 23.02.2015 | 11:42
Danke Experte fuer die Antwort. Mein Arbeitgeber (Arbeitsvertrag ruht derzeit)Hat das Arbeitsamt geschrieben "H.xxx ist aufgrund seiner Krankheiten in seiner bisherigen Taetigkeit nicht einsetzbar.Eine Umsetzung auf einen anderen adäquaten Arbeitsplatz ist jetzt und in Zukunft nicht moeglich." Und das bei einer Firma mit 1200 Mitarbeitern wo ich seit 39 Jahren angestellt bin. Beim Arbeitsamt bin ich auch seit 2012 arbeitssuchend gemeldet . Kaum bist 57 Jahre, hast einige Leiden will keiner mehr was von dir wissen.
HotRodam 23.02.2015 | 20:17
Das ist definitiv falsch ! In manchen Regionen gilt der Teilzeitarbeitsmarkt eben nicht grundsätzlich als verschlossen. Folglich werden dort die Arbeitsmarktrenten regelmäßig verweigert und die Betroffenen der Aufsicht der Arbeitslosenverwahranstalten unterstellt !
abcdam 25.02.2015 | 18:15
Ja meistens wird dann von der Rentenkasse als äuqivalente Tätigkeit für ehemals schwer arbeitende Leute, Pförtner empfohlen. Mir selbst passiert. Soviel klassische Pförtnerposten gibt es gar nicht. Hauptsache man muss nicht zahlen. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft.
Walteram 28.03.2015 | 22:13
Hallo Habe Nachricht von der DRV erhalten. Sie bieten mir eine 5woechige Reha an. Seltsam der abhaengige aerzliche Dienst der DRV kann anscheinend nicht lesen. Ich war in den letzten 2 Jahren 2mal auf Reha und einmal in einer 4woechigen stationaeren Neurologie undSchmerztherapie. Im Gutachten vom 28.01.2015 von der Rehaklink Oberammergau steht woertlich drinnen das "weitere Rehabilitationsmaßnahmen zu keiner Verbesserung fuehren . Die Weiteren Prognosen sind unguenstig"
Walteram 13.04.2015 | 09:16
Hallo Ich hoffte eigentlich auf die Antwort vom Experten. Wuerde gerne wissen wie der Arbeitzmediziner der DRV sich ueber die Entscheidung der Rehaklinik einfach hinwegsetzen mag oder darf . Die Entscheidung der Rehaklinik war im Januar -- Die Entscheidung der DRV war im Maerz In der Rehaklinig wurde ich von zwei Fachaerzten(Oberarzt und Chefartz) untersucht und der Arbeitzmediziner der DRV ist nicht mal vom Fach Irgenr wie verascht mich die DRV
Walteram 17.11.2016 | 14:55
So Verhandlung vor dem Sozialgericht Verloren Seltsam Richter und Vertreter der DRV sasen ca 20 Minuen alleine im Verhandlungszimmer. Da sag mal einer es gibt keine Zusammenarbeit zwischen den Aemtern. Mein Verdacht hat sich in der Urteilsbegruendung bestaetigt. Das Gutachten von der DRV Klinik in der ich 5 Wochen war wurde als Fachfremd abgewiesen. Das Gutachten von einem Chef Arzt und einem Professor wurden als Fachfremd abgewiesen, obwohl diese ausdruecklich Ihre Fachkompetenz bestaetigten. Die Gutachten von 2 Arbeitsmedizinern wurden ohne Begruedung erst gar nicht mit einbezogen . Kann mir aber schon vorstellen warum (man kann ja nicht alles als Fachfremd ablehnen) Vorgeschlagene Taetigkeit der DRV Kinokartenabreiser und Postkartensortierer! Ja Leute das ist kein Scherz ! Das was die DRV und das Sioziggericht teribt ist Leute in den Suizid treiben. Ach ja das einzige Gutachten was gegotlen hat ist das von einer Hinterhofortopaedin aus dem Raum Augsburg die laut Ihrer Internettseite Gutachten fuer Versicherungen und Gerichte macht. Naja wessen Brot ich esse dessen Lied ich deutlich singe. Diese nur Ortopaedin steht nach Auffassung der DRV und in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialgericht mit ihren Fachwissen ueber dem von Proffesoren und Unikliniken , echt der Hammer zumal sie keine Fachaerzin fuer meine Krankheit ist . Aber das hat die beiden nicht Intresiert
Walteram 28.12.2016 | 10:54
Na wo bleibt die Antwort vom Experten ?
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